Süddeutsche Zeitung

Prozess in Würzburg:Tragödie in Arnstein: Familienvater erhält Bewährungsstrafe

  • In einer Gartenlaube im unterfränkischen Arnstein starben im Januar sechs Jugendliche an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
  • Nun wurde der Besitzer der Laube und Vater von zweien der Toten vom Landgericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
  • Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte einen Stromgenerator in der Laube aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen ist.

Nach dem tragischen Kohlenmonoxid-Tod von sechs Jugendlichen in einer Gartenlaube in Unterfranken ist der Besitzer der Laube zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Brückner am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg.

Der Angeklagte hatte im Technikraum seines Gartenhäuschens einen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen war. Zudem versagte eine selbst gebastelte Abgasleitung an dem Abend im Januar ihren Dienst. Die sechs Jugendlichen, darunter zwei seiner Kinder, atmeten deshalb das geruchlose, tödliche Gas ein. Sie starben Gutachtern zufolge innerhalb weniger Minuten.

Experten bezeichneten die Rohrkonstruktion als ungeeignet, die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Warnhinweise "in nicht nachvollziehbarer Weise missachtet zu haben". Der Vater selbst fand die Toten am Tag nach der Geburtstagsparty für seine Tochter, als er nach dem Rechten sehen wollte.

Der Staatsanwalt und ein Nebenklage-Anwalt hatten eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert, ein zweiter Nebenklage-Anwalt plädierte auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung wollte indes einen Schuldspruch ohne Strafe, da der Mann durch den Verlust seiner Kinder schon gestraft genug sei.

Der Familienvater war zunächst wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Gericht beschränkte das Verfahren am letzten Prozesstag allerdings auf vier Fälle und nahm damit die eigenen Kinder des Mannes bei der Strafzumessung aus.

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