Prozess in Schweinfurt:Staatsanwalt fordert Haftstrafe für Bordellbetreiber

Körperverletzung, Erpressung und Anstiftung zur Vergewaltigung: Das wirft die Staatsanwaltschaft einem Bordellbetreiber aus Schweinfurt vor - und fordert acht Jahre Haft.

  • Im Schweinfurter Prozess um Gewalt in einem Bordell hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für den Betreiber gefordert. Der Mann hatte gestanden, immer wieder Prostituierte geschlagen zu haben. Die Anklage wirft ihm Körperverletzung, Erpressung, Anstiftung zur Vergewaltigung und Bedrohung vor.
  • Die Verteidigung forderte eine Strafe von maximal sechs Jahren - der Angeklagte wolle sich aus dem Milieu verabschieden. Das Urteil soll nächsten Montag fallen.

Staatsanwalt fordert acht Jahre Haft

Im Prozess um Gewalt in einem Bordell in Schweinfurt hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für den Inhaber des Etablissements gefordert. Der ursprüngliche Hauptvorwurf des schweren Menschenhandels ist aber vom Tisch.

Staatsanwalt Johannes Koschek legte dem 39-Jährigen am Montag vor dem Landgericht Schweinfurt unter anderem vorsätzliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Anstiftung zur Vergewaltigung und Bedrohung zur Last. Koschek beschrieb die Taten als äußerst brutal. "Es war ein reines Auslassen der Wut", sagte er. Der Angeklagte sei von Eifersucht und Machtgehabe geprägt. Nach Ansicht der Nebenklage hatte der Bordellchef sich ein Schreckensregime aufgebaut.

Nur 21 von 40 Anklagepunkte übrig

Der Mann hatte zugegeben, immer wieder Prostituierte geschlagen zuhaben. Der umfangreiche Prozess hatte bereits im Dezember begonnen, von den ursprünglich 40 Anklagepunkten blieben aber nur 21 übrig. Der Vorwurf, Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben, war mangels Beweisen fallengelassen worden. Die Verteidigung forderte eine Strafe von maximal sechs Jahren und betonte, der Chef des Rotlicht-Ladens wolle sich aus dem Milieu verabschieden.

Für den mutmaßlichen Komplizen des Hauptangeklagten, einen ebenfalls 39 Jahre alten Aufpasser, forderte die Anklage eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.Sein Verteidiger verlangte, den Mann nicht wegen Vergewaltigung, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig zu sprechen. Ein konkretes Strafmaß nannte der Anwalt nicht. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

Bordellaufpasser wegen Körperverletzung verurteilt

Ein erstes Urteil in dem Fall war bereits im April gefallen. Damals verurteilte das Landgericht einen Aufpasser des Etablissements wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der geständige 33-Jährige war laut Staatsanwalt aber nur das "kleinste Licht" des Betriebs.

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