Prozess in Regensburg:Jugendfreund von Tatjana Gsell scheitert mit Wiederaufnahme-Antrag

Arzt-Witwe Tatjana Gsell vor Gericht

Kein neuer Prozess im Fall Gsell.

(Foto: dpa/dpaweb)
  • Das Landgericht Regensburg hat einen Antrag auf Wiederaufnahme im Verfahren gegen den früheren Staatsanwalt Stefan M. abgelehnt.
  • Wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs war der Ex-Staatsanwalt 2005 vom Landgericht Nürnberg zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
  • Es ging um die Verschiebung eines Mercedes von Tatjana Gsell ins Ausland.

Von Olaf Przybilla, Regensburg

Trotz übereinstimmender Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hat das Landgericht Regensburg einen Antrag auf Wiederaufnahme im Verfahren gegen den früheren Staatsanwalt Stefan M. abgelehnt. Der Ex-Staatsanwalt aus Hof spielte eine wichtige Rolle im Verfahren um Tatjana Gsell, die Ehefrau des 2004 nach einem gewaltsamen Übergriff gestorbenen Schönheitschirurgen Franz Gsell. Die Staatsanwaltschaft wie auch der Anwalt von M. hatten ihre Anträge auf Wiederaufnahme nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg gestellt.

Dieses war 2014 zur Überzeugung gelangt, dass für den Tod Franz Gsells zwei Täter aus Rumänien verantwortlich waren. Diese waren laut Urteil in die Villa der Gsells in Nürnberg eingestiegen und hatten den 76-Jährigen mit Schlägen traktiert. Dieses Urteil stand in großen Teilen im Widerspruch zur früheren Tat-Hypothese, derzufolge nicht zwei Rumänen, sondern eine Autoschieberbande aus Belgrad sowie Tatjana Gsell und der frühere Hofer Staatsanwalt, ein Jugendfreund von ihr, einen Versicherungsbetrug mit einer Limousine geplant hatten, der aus dem Ruder gelaufen sein soll.

Das Regensburger Gericht betont, dass beim Antrag auf Wiederaufnahme der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht gelte. Es geht davon aus, dass der frühere Staatsanwalt ein Geständnis über einen versuchten Versicherungsmissbrauch abgelegt hat, im Antrag auf Wiederaufnahme aber keinen "ernsthaften Beweggrund für das angeblich falsche Geständnis" vorgebracht habe. Wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs war der Ex-Staatsanwalt 2005 vom Landgericht Nürnberg zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Gericht war davon ausgegangen, dass der Staatsanwalt bei einer geplanten Verschiebung eines Mercedes von Tatjana Gsell ins Ausland als Mittelsmann operiert hatte. Auch Tatjana Gsell hatte den Staatsanwalt in diesem Sinn zunächst beschuldigt. Inzwischen hat sie erklärt, ihr eigenes Geständnis in der Sache nur unter Druck abgelegt zu haben. Sie habe befürchtet, andernfalls sogar für den Totschlag an ihrem Mann mitverantwortlich gemacht zu werden.

Angebliches Geständnis wurde schon früh widerrufen

Der Ex-Staatsanwalt hatte sein angebliches Geständnis früh schon widerrufen. Wobei sein Anwalt davon ausgeht, dass er lediglich unter Druck eingeräumt hatte, an einem Abend in Nürnberg gewesen zu sein - und dies nur deshalb, um nicht nach einer Vernehmung noch im Hofer Gerichtsgebäude festgenommen zu werden. Wäre das Landgericht Regensburg dem Antrag des Ex-Staatsanwalts gefolgt, wären auf Bayerns Justiz wohl hohe Schadensersatzansprüche zugekommen - der Staatsanwalt hatte seine Karriere in der Justiz aufgrund des Urteils von 2005 beendet.

Dazu wird es jetzt wohl nicht kommen. Das Landgericht Regensburg verweist auf eine "Alternativhypothese" des Landgerichts Nürnberg im Urteil von 2014. Derzufolge könnte, vereinfacht gesagt, beides stattgefunden haben: Es könnte einen geplanten Versicherungsbetrug unter Beteiligung einer Autoschieberbande aus Belgrad, Tatjana Gsell und dem Staatsanwalt gegeben haben. Und, möglicherweise völlig unabhängig davon, den Überfall von zwei Rumänen auf die Villa der Gsells, in dessen Folge Franz Gsell zu Tode kam.

Der Beschluss des Regensburger Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Beschwerde dagegen einlegen. Auch Tatjana Gsell hat einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Über diesen entscheidet das Amtsgericht Fürth - unabhängig vom Urteil in Regensburg, wie ein Sprecher betonte. Die Entscheidung fällt erst im nächsten Jahr.

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