Prozess in Nürnberg:Mann wollte Frau essen und kommt in Psychiatrie

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Ein selbst ernannter "Kannibale" suchte im Internet nach Helfern. Das Gericht attestierte dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung und seelische Abartigkeit.

Er wollte eine Frau töten und dann den Leichnam essen - und suchte dafür im Internet nach Helfern: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Mann deswegen für zweieinhalb Jahre in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Schuldig gesprochen wurde der 42-Jährige am Montag wegen zweier Fälle der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, wie ein Justizsprecher sagte.

Das Gericht attestierte dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung und seelische Abartigkeit. Laut Urteil ist er aber nicht komplett unzurechnungsfähig, sondern vermindert schuldfähig.

Der Mann soll im Sommer 2016 einen Text veröffentlicht haben, in dem er Männer suchte, die ihm helfen, eine Kollegin zu misshandeln und zu töten. Anschließend habe der IT-Angestellte den Leichnam essen wollen. In einem zweiten Text vom Herbst suchte der Mann, der sich selbst als "Kannibale" bezeichnet, laut Anklage eine Frau, die sich von ihm töten lässt - oder jemanden, der ihm eine Frau zu diesem Zweck verkauft. Zur Ausführung der Taten kam es nicht.

Nach Informationen aus Justizkreisen hatte sich der Mann selbst in psychiatrische Behandlung begeben und wurde von der sogenannten Präventionsambulanz in Ansbach behandelt. Psychisch kranke Menschen können sich an die Ambulanz wenden, wenn sie befürchten, sonst eine Straftat zu begehen. Bei akuter Fremd- oder Eigengefährdung sowie bei der konkreten Planung einer Straftat schaltet die Ambulanz die Polizei ein. Seit Oktober 2016 ist der Mann daher in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.Dem Vernehmen nach hegte der Beschuldigte bereits seit seinem siebten Lebensjahr kannibalistische Fantasien. Seinen Therapeuten habe er sich offenbart, jedoch verschwiegen, wie konkret seine Pläne gewesen seien.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass sich der Angeklagte geständig, einsichtig und reuig gezeigt habe. Vor einer Freilassung nach den zweieinhalb Jahren in der Psychiatrie müssten zwei Gutachter ihm unabhängig voneinander bescheinigen, dass er für die Allgemeinheit nicht länger gefährlich ist.Nach Verlesung der Anklage war die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen worden. Der Richter begründete dies mit den intimen und persönlichen Details des Falls. Das Urteil selbst war öffentlich.

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