Prozess in Nürnberg:22-Jähriger ermordet zwei Prostituierte und muss lebenslang in Haft

Nürnberg: Urteil im Prozess wegen Mord an zwei Prostituierten

Wie ein Normalo von nebenan, so wirkte der 22-jährige Angeklagte. Er wurde zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

(Foto: Daniel Kamann/dpa)
  • Das Landgericht Nürnberg hat einen 22-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
  • Außerdem hat die Schwurgerichtskammer Sicherungsverwahrung angeordnet.
  • Der Arbeitslose hat 2017 zwei Prostituierte ermordet, das Schwurgericht hält Mordlust für das wahrscheinlichste Motiv.

Aus dem Gericht von Claudia Henzler, Nürnberg

Dass er für den Tod der beiden Prostituierten verantwortlich war, das hat ein 22-jähriger Nürnberger schon nach seiner Festnahme vor einem Jahr gestanden. Umstritten war im Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Nürnberg aber, warum die beiden Frauen sterben mussten.

Am Montag wurde der Angeklagten nun wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Zudem hat die Schwurgerichtskammer Sicherungsverwahrung angeordnet. "Bei dem Angeklagten ist zu erwarten, dass er in Zukunft erhebliche Taten nach dem gleichen Muster begeht", begründete die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger diese Entscheidung.

Felix R., ein arbeitsloser Computerspieler ohne Zukunftspläne, hat bestritten, dass die beiden Morde geplant gewesen seien. Staatsanwaltschaft und psychiatrischer Gutachter haben während der Verhandlung verschiedene Thesen aufgestellt: Tötete Felix R., um seine sexuellen Triebe zu befriedigen? War es Mordlust - oder brachen während des Geschlechtsverkehrs aggressive Gefühle durch? Nach mehr als einem Dutzend Verhandlungstagen, bei denen auch Zeugen aus Felix R.s Umfeld und Kolleginnen der Opfer befragt wurden, hielt das Schwurgericht Mordlust für das wahrscheinlichste Motiv.

Felix R. hatte im Mai und Juni 2017 zwei Frauen ermordet, die als Prostituierte alleine in sogenannten Modellwohnungen arbeiteten und ihre Dienste über einschlägige Internetportale anboten. Der damals 21-Jährige hatte mit beiden Frauen ungeschützten Verkehr, bevor er sie würgte, dann fesselte und anschließend strangulierte. Im ersten Fall legte er dem Opfer Schnürsenkel um den Hals und zog zu, beim zweiten Opfer verwendete er das Ladekabel eines Mobiltelefons. In beiden Fällen schaute er den Frauen interessiert beim Todeskampf zu, so hat er es dem Gutachter erzählt, bevor er auf den Betten mit Kerzen und Papier Feuer legte und verschwand.

Bei der ersten Tat könnte ein Streit Auslöser für den Mord gewesen sein: Das Opfer, eine 22-jährige Rumänin, war davon ausgegangen, dass Felix R. die ganze Nacht bei ihr gebucht hatte. Sie habe sich auf Einnahmen von mindestens 800 Euro gefreut, berichteten ihre Kolleginnen im Prozess. Als Felix R. zum vereinbarten Termin kam, wollte er aber erst mal nur 50 Euro bezahlen, für eine halbe Stunde "zum Testen", wie er bei der Polizei aussagte. Als er nach einer halben Stunde gehen wollte, kam es zum Streit, dann zum Mord.

Er verbrachte immer mehr Zeit in virtuellen Welten

Nur elf Tage später suchte er sich im selben Internetportal eine 44-jährige Asiatin aus, vereinbarte aber keinen Termin, sondern klingelte einfach auf gut Glück in der Modellwohnung. Er wurde weggeschickt, hinterließ seine Telefonnummer und kam um kurz nach Mitternacht doch noch dran. Das Gericht geht davon aus, dass er sich spätestens während des Geschlechtsverkehrs dazu entschloss, auch diese Frau umzubringen und sie beim Sterben zu beobachten.

Die Kammer hat Felix R. als jungen Mann kennengelernt, der zunächst behütet aufwuchs, nach der Scheidung seiner Eltern immer mehr Zeit in virtuellen Welten verbrachte und zuletzt sehr isoliert lebte. "An guten Tagen" habe er bis zu 15 Stunden gespielt, so hat es Felix R. dem Sachverständigen erzählt. Am liebsten hielt er sich in dem Fantasyspiel "World of Warcraft" auf, das online mit anderen gespielt wird. "In dieser Welt war er anerkannt", stellte die Richterin fest.

Doch während er im Internet eine bedeutende Position hatte, brachte er im richtigen Leben wenig auf die Reihe, verlor eine Wohnung und ein WG-Zimmer, lebte im Jahr vor den Taten längere Zeit in seinem Auto und zuletzt in einer Pension für Wohnungslose.

Zwei Lehren hat Felix R. abgebrochen. Er lebte von Arbeitslosengeld und nahm an einem Sozialprogramm für arbeitslose Jugendliche teil, bei dem er regelmäßig zum Essen auftauchte. Wenn er nicht spielte, schaute sich R. im Internet pornografische Bilder und Filme an, auch Gewaltpornografie und reine Gewaltvideos. Die vielen Tausend Dateien, die die Ermittler auf seinem Computer und in der Cloud fanden, zeigen außerdem ein extremes Interesse an Tötungsarten und dem Verhalten des menschlichen Körpers beim Sterben.

Dem Angeklagten wurde zwar eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, die habe sich aber nicht auf die Taten ausgewirkt. "Der Angeklagte war bei beiden Taten voll schuldfähig", urteilte das Gericht.

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