Prozess in Mühldorf:Besitzer von epileptischer Katze muss für Urinschäden zahlen

Jahresrückblick 2015 - Bewegende Bilder

Weil sie an Epilepsie litt, entleerte sich eine der zwei bis sieben Katzen des 51-Jährigen bei Anfällen auch außerhalb des Katzenklos.

(Foto: Barbara Munker/dpa)

Das Tier schaffte es bei Anfällen oft nicht aufs Katzenklo. Der Streit mit dem neuen Eigentümer des Wohnhauses endet vor Gericht mit einem Vergleich.

Von Andreas Salch, Mühldorf am Inn

Die böse Überraschung kam nach dem Einzug in das neue Heim. Rund 300 000 Euro hatte ein Beamter aus dem Landkreis Mühldorf am Inn für den Kauf eines Einfamilienhauses bezahlt. Doch dann auf einmal fing es an, widerlich zu stinken - nach Katzenurin. Als der Beamte nach der Übergabe des Hauses Anfang August 2013 mit seiner Frau die Räume nass wischte, erfüllte der beißende, stechende Gestank mehr oder weniger das gesamte 140 Quadratmeter große Anwesen.

Ausgerechnet im Schlafzimmer soll es besonders krass gewesen sein. Der Beamte fühlte sich durch den Verkäufer arglistig getäuscht und zog vor Gericht. An diesem Mittwoch beschäftigten sich die Richter des 23. Senats am Oberlandesgericht (OLG) München mit der anrüchigen Causa.

Vor dem Kauf des Hauses hatte der Beamte das Anwesen mehrmals besichtigt. Dass der frühere Eigentümer, ein 51-jähriger Betriebsschlosser, Katzenliebhaber ist, war ihm nicht entgangen. Jahrelang hatte dieser mit zwei bis sieben Katzen in seinem Haus gelebt. Zwar hatte er überall Katzenklos aufgestellt. Insbesondere eine seiner Katzen aber, die an Epilepsie litt, soll sich bei Anfällen oft spontan entleert haben - außerhalb der Katzenklos.

"Die außerordentliche Menge an Katzenurinkontamination", so hatte der Anwalt des Beamten in erster Instanz vor dem Landgericht Traunstein argumentiert, lasse nur den Schluss zu, dass der Vorbesitzer "diese Mängel arglistig verschwiegen" habe. Die Kosten für die Beseitigung der "Katzenurinkontamination" hatten zwei Sachverständige auf 55 400 beziehungsweise 56 600 Euro beziffert. Doch das Landgericht Traunstein wies die Klage als unbegründet ab. Dem früheren Eigentümer könne "keine Arglist im Zusammenhang mit urinbedingter Geruchsbelastung nachgewiesen werden", hieß es unter anderem in der Urteilsbegründung.

Doch das wollte der Beamte nicht hinnehmen und legte jetzt vor dem OLG München Berufung ein. Der Vorsitzende des 23. Senats, Richter Wilhelm Schneider, sagte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass das Urteil aus Traunstein wohl nicht halten wird. Die Fotos von den Räumen des Einfamilienhauses legten nahe, dass es fast keine Stelle im Haus gibt, an die die erkrankte Katze "nicht hinbieselt" hat. Einer der Sachverständigen war etwa auf "kristalline Anhaftungen zwischen Schränken" gestoßen. Es handelte sich um Katzenurin.

Ein ähnlicher Befund liegt auch für einen Deckenbalken im Erdgeschoss vor. Auch dort fand sich "eingetrockneter Katzenurin". Vermutlich war er durch die Decke des in Holzbauständerweise errichteten Hauses gesickert. Im Sommer sei es am schlimmsten im Haus, klagte der Beamte vor dem OLG. "Wenn es warm wird, dann ist es wirklich unerträglich." Angesichts der "relativ großen Konzentration an Katzenurin", so hatte einer der Sachverständigen festgestellt, könne es noch Jahre dauern, bis dieser Geruch endgültig verflogen sei.

Ein "bissl Arglist" sei schon im Spiel, meinte Richter Wilhelm Schneider. Der frühere Hausbesitzer habe den Käufer "nicht richtig aufgeklärt". Am Ende einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Der Beamte bekommt für die Sanierung seines Hauses 30 000 Euro.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: