Prozess in Ingolstadt:19-Jähriger soll Obdachlosen zu Tode getreten haben

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Mit voller Wucht soll er dem wehrlosen Mann ins Gesicht getreten haben. Ein 19-Jähriger steht in Ingolstadt vor Gericht, weil er einen Obdachlosen umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann jedoch für nicht schuldfähig.

  • Ein 19-Jähriger steht in Ingolstadt wegen Totschlags vor Gericht. Er soll einen Obdachlosen umgebracht haben.
  • Die Staatsanwaltschaft hält den Mann für schuldunfähig und will eine Einweisung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik erreichen.

Was dem 19-Jährigen vorgeworfen wird

Ihm wird vorgeworfen, vor einem Jahr einen Obdachlosen umgebracht zu haben. Im Prozess um den Totschlag an dem 33-Jährigen verweigert der Angeklagte in Ingolstadt am ersten Verhandlungstag jegliche Aussage.

Mit den Worten "Ich sag' gar nix" beantwortete der 19-Jährige am Mittwoch vor dem Schwurgericht nicht einmal Fragen zu seiner Person. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen einer Persönlichkeitsstörung schuldunfähig ist. Sie will erreichen, dass er in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen wird.

Der Mutmaßliche Täter und das Opfer waren sich in der Nacht zum 10. September vergangenen Jahres nach einer gemeinsamen Zechtour in die Haare geraten. Der Streit eskalierte. Laut Anklage schlug der zur Tatzeit 18-Jährige - auch er im Obdachlosenmilieu unterwegs - dem Kontrahenten zunächst eine Bierflasche auf den Kopf, die dabei zerbarst.

Wie der Angeklagte sich vor Gericht verhielt

Anschließend soll der aus Eichstätt stammende junge Mann mehrfach auf den Kopf des am Boden liegenden 33-Jährigen eingetreten haben. Die Anklageschrift listet 37 Verletzungen auf. Tödlich war ein Fußtritt mit voller Wucht ins Gesicht des wehrlosen 33-Jährigen.

Der in Handschellen vorgeführte Angeklagte musste von seinem Pflichtverteidiger vor Beginn des ersten Prozesstages erst überredet werden, den Gerichtssaal zu betreten. Das Geschehen verfolgte er dort teilnahmslos, immer wieder vergrub er den Kopf in seinen Händen. Die Vorsitzende Richterin würdigte er keines Blickes. Der Verteidiger gab zu Protokoll, dass sein Mandant auch für ihn nur schwer "zu erreichen" sei.

Mehrere Zeugen bestätigten am ersten Prozesstag die Ermittlungen der Polizei, wonach Anwohner einer Siedlung am Tattag frühmorgens zwei männliche Stimmen hörten. Gegen 6.45 Uhr fand eine Frau den Toten in einem Grünstreifen vor einem Wohnblock. Für den Prozess vor dem Ingolstädter Schwurgericht sind weitere Zeugen und fünf Sachverständige geladen. Das Urteil soll am 13. Oktober verkündet werden.

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