Prozess in Ingolstadt:Lange Haftstrafe für Geiselnehmer

Prozessbeginn um Geiselnahme im Rathaus Ingolstadt

Der Angeklagte Sebastian Q. (2. von links) auf der Anklagebank des Landgerichts.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess um die Geiselnahme in Ingolstadt hat das Landgericht eine Entscheidung gefällt: Der Angeklagte muss acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte selbst hielt sieben Jahre für angemessen.

Zehn Tage lang wurde vor dem Landgericht Ingolstadt im Prozess um die spektakuläre Geiselnahme im Ingolstädter Rathaus vor 15 Monaten verhandelt. Nun ist das Urteil gefallen: Der Täter muss acht Jahre und drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung wird er fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt, steht also unter einer Bewährung mit sehr strengen Auflagen. Unter anderem darf er sich einer der Geiseln nicht nähern.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn im September bereits gestanden, zwei Frauen und zwei Männer stundenlang als Geiseln genommen zu haben. Am letzten Verhandlungstag vor dem Urteilsspruch sagte er, dass es ihm für die Geiseln leid täte. "Es ist mir durchaus bewusst, was ich getan habe", sagte der Mann, und erzählte von seiner schwierigen Kindheit.

Einem der Opfer hatte er zuvor jahrelang nachgestellt. Der 25-Jährige war deshalb kurz vor der Geiselnahme wegen Stalkings und Hausfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im jetzigen Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt hatte der Staatsanwalt zehneinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigung auf sechseinhalb Jahre plädiert. Da Gutachter dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung bescheinigten, wurde auch die Einweisung gegen seinen Willen in die Psychiatrie verhandelt. Das Urteil sieht allerdings keine derartige Unterbringung vor.

Das Geiseldrama war am 19. August 2013 nach einem neunstündigen Nervenkrieg von einem Sondereinsatzkommando beendet worden. Die Polizisten befreiten die Opfer und schossen den mit einer Pistolenattrappe sowie einem Messer bewaffneten Täter nieder.

Als Tatmotiv gilt Verbitterung des 25-Jährigen über ein Hausverbot im Rathaus. Er sei an jenem Augusttag mit dem Vorsatz dorthin gekommen, ein Entschuldigungsschreiben für ihm von Behörden angeblich zugefügtes Unrecht einzufordern, hatte der Angeklagte im Prozess geschildert. "Ich bin reinmarschiert, habe geblufft, gepokert und verloren."

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