Herzog Johann Casimir schaut an diesem Nachmittag wie immer recht ungerührt herunter auf die Touristengruppe, die gerade auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht. Und dabei auch erzählt bekommt, dass man gerade auf ein recht renommiertes Gymnasium blicke, nach jenem Stifter, der jetzt oben in seiner Nische steht, Casimirianum genannt. Renommiert ist freilich untertrieben, wer die Schule besucht hat, bildet sich in der Regel ein Menge darauf ein.
Goethes Vater wurde an dem Gymnasium unterrichtet, "welches unter den deutschen Lehranstalten eine der ersten Stellen einnahm", wie der Sohn später schrieb und wie es heute auf einem Transparent an der Fassade zu lesen ist. Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm ist Casimirianer, ebenso der frühere Oberbürgermeister Norbert Kastner und Brose-Chef Michael Stoschek. Es gibt einen Casi-Codex und ein Casi-Lied und jedes Jahr zum Stiftungsfest wird mit großem Tamtam der steinerne Casimir bekränzt. Der Ruf ist der einer Elite-Schule.
Falsche Beurkundung in 86 Fällen
Um ebendiesen fürchtet nun mancher in Coburg, seit bekannt wurde, dass der Direktor - möglicherweise um genau jenen Ruf zu wahren - im vergangenen Jahr seinem gesamten Abiturjahrgang die Deutschnoten um jeweils einen Punkt nach oben korrigierte. Eigenmächtig. Und gegen den Willen der zehn Deutschlehrer, die die Klausuren benotet hatten. Deswegen steht der 58-Jährige jetzt wegen falscher Beurkundung im Amt in 86 Fällen in Coburg vor Gericht.
Der Direktor, selbst Lehrer für Deutsch, sagt, die Schüler seien zu streng bewertet worden, vor allem jene "im unteren Notenbereich". 23 Schüler hatten nur drei Punkte oder weniger bekommen, also mangelhafte oder gar ungenügende Arbeiten geschrieben. Er habe an die Deutschlehrer "mit Nachdruck appelliert", ihre Entscheidung noch mal zu überdenken, sagt er, aber die wollten ihre Noten nicht ändern.
Direktor drohen bis zu fünf Jahre Haft
"Ich war emotional da schon ein bisschen angesäuert", sagt der Direktor - und änderte die Noten selbst. Die Lehrer haben das von den Schülern erfahren, als sie mit ihnen über die schlechten Noten sprechen wollten. Der Schulleiter sieht sich im Recht, deswegen hat er den Strafbefehl über 90 Tagessätze zurückgewiesen und es kam überhaupt erst zu einer Gerichtsverhandlung. Nun drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Der zuständige Ministerialbeauftragte gibt ihm so weit recht, dass die schlechten Klausuren sehr rigide bewertet worden seien. Das bestätigen die Fachreferenten, die später die Arbeiten überprüften. Bei ihr wären die Noten besser ausgefallen, sagt eine Zeugin. Willkür sei aber nicht zu erkennen gewesen.