Landgericht Hof:39-Jährige soll Lebensgefährten ihrer Angebeteten vergiftet haben

  • Einer 39-Jährigen wird vorgeworfen, den Lebensgefährten ihrer Angebeteten mit Ethylenglykol vergiftet zu haben.
  • Die Angeklagte sagt, sie habe den Mann nur einige Tage außer Gefecht setzen, aber nicht töten wollen.
  • Außerdem habe sie den Unterschied zwischen Ethylenglykol und Ethanol, also Alkohol, nicht gekannt.

Von Claudia Henzler, Hof

In der Nachbarschaft mochte man Miriam P.. Sie galt als glücklich verheiratet, war in einer katholischen Kirchengemeinde aktiv, trug den älteren Leuten in der Siedlung manchmal die Taschen hoch und war auch sonst sehr hilfsbereit und zugewandt. Doch die heute 39-Jährige hatte offenbar Probleme - und nach einem Aufenthalt im Bezirksklinikum 2016 änderte sich etwas in ihrem Leben: Sie soll sich so sehr in die Liebe zu einer anderen Frau hineingesteigert haben, dass die Sache ein tödliches Ende nahm. Vor dem Landgericht in Hof muss sich Miriam P. aus Regensburg seit Montag dafür verantworten, dass sie den Lebensgefährten ihrer guten Freundin und Angebeteten getötet haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, einen Cocktail aus Fruchtsäften und reinem Ethylenglykol gemischt und den 64-Jährigen damit vergiftet zu haben. Mit dem Mord, davon ist die Anklage überzeugt, habe sie den Mann aus dem Weg räumen wollen, weil der einer vermeintlich von beiden Frauen gewünschten Beziehung im Weg stand.

Die Angeklagte sieht das anders, soviel wird beim Prozessauftakt deutlich, auch wenn viele Fragen offen bleiben. Miriam P. ist eine korpulente Frau mit kurzen roten Haaren und Brille, die mehrere Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen hat - Kinderpflege, Hauswirtschaft, Altenpflege -, und zuletzt Berufsunfähigkeitsrente bekam. Sie lässt ihre Anwälte eine persönliche Erklärung verlesen, in der sie einräumt, dass sie den Tod des Lebensgefährten ihrer Freundin verursacht habe. Sie beteuert aber: "Ich wollte keinesfalls, dass er stirbt." Sie habe den Mann nur für ein paar Tage außer Gefecht setzen wollen, um in Ruhe mit ihrer Freundin über mögliche Zukunftspläne sprechen zu können. Sie habe den Eindruck gehabt, dass diese "in der Beziehung doch nicht so glücklich war, wie sie vorgab".

Sie sagt auch, dass sie von Geburt an unter verminderter Intelligenz leide und ihr der Unterschied zwischen Ethylenglykol, das in Frostschutzmittel verwendet wird, und Ethanol, also Alkohol, nicht klar gewesen sei. Tatsächlich hat die Polizei in ihrem Computer Recherchen zu den Stichworten Vergiftung und "Ethylenglykol" gefunden. Diese Suche hatte unter anderem ergeben, dass die Substanz "potenziell tödlich" ist - worauf Miriam P. im elektronischen Duden abfragte, was "potenziell" eigentlich bedeutet.

Das Opfer und seine damals 61-jährige Lebensgefährtin hatten Miriam P. im November 2017 zu sich nach Hause in den Landkreis Wunsiedel eingeladen. Das Paar war seit knapp einem Jahr liiert und hatte die Wohnung des Mannes gerade frisch renoviert. Der Besuch sollte eine Gelegenheit sein, um Miriam P. ein für alle Mal zu erklären, dass sie an einer Beziehung mit ihr nicht interessiert sei. "Wir haben beschlossen: Wir holen sie mal zu uns, damit sie sieht, dass ich angekommen bin und einen lieben Mann habe." So sagt es die frühere Freundin beim Prozess aus, eine herzliche Person, die im Gerichtssaal jeden Blickkontakt zur Angeklagten vermeidet und die bei ihrer Zeugenaussage von einer Beraterin der Opferhilfe Weißer Ring begleitet wird. Immer wieder kommen ihr die Tränen.

Sie hatte Miriam P. und deren Mann 2013 in Regensburg kennengelernt und sich mit beiden angefreundet - "ein nettes Ehepaar", sagt sie, beide seien "sehr christlich". Im Herbst 2016, nach dem Klinikaufenthalt, habe Miriam P. dann angefangen, sie mit Handynachrichten und Geschenken zu bedrängen. Sie habe sich darauf hinzurückgezogen - und gedacht, dass sich die Sache durch den Umzug zu ihrem neuen Lebensgefährten erledigen werde.

Miriam P. soll das Mixgetränk als "Gastgeschenk" mitgebracht haben und es dem Opfer angeboten haben, weil sie wusste, dass seine Lebensgefährtin keinen Alkohol trinkt. Der 64-Jährige wurde noch in der Nacht ins Krankenhaus eingeliefert, wo er ins Koma fiel und 18 Tage später starb. Das Urteil fällt voraussichtlich am 27. Juli.

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