Prozess:Burschenschaft klagt gegen Freistaat

  • Vor dem Verwaltungsgericht München wurde am Donnerstag die Klage der Erlanger Burschenschaft Frankonia verhandelt.
  • Die Burschenschaft war im Verfassungsschutzbericht für 2015 aufgetaucht. Dagegen wehrt sie sich nun.
  • Die Rekonstruktion des burschenschaftlichen Lebens vor Gericht gestaltete sich schwierig.

Von Johann Osel

Sogar die Wehrsportgruppe Hoffmann soll gekommen sein, konkret der frühere Leiter der verbotenen Organisation, Karl-Heinz Hoffmann. Im Sommer 2015 hat die Erlanger Burschenschaft Frankonia ihr Verbindungshaus für die Messe "Zwischentag" zur Verfügung gestellt - anwesend waren laut Verfassungsschutz Aussteller mit Bezug zum Rechtsextremismus und Gäste aus der Neonazi-Szene. Die "Aktivitas" der Burschenschaft, also studierende Mitglieder im Vergleich zu den "alten Herren", habe dies auf Facebook "positiv kommentiert". So steht es im Verfassungsschutzbericht für 2015. In diesem Jahr waren die Burschen im Bericht aufgetaucht. Deshalb klagte die Aktivitas gegen den Freistaat - der Bericht von damals dürfe demnach nicht mehr abrufbar sein und verbreitet werden. Am Donnerstag landete die Causa am Verwaltungsgericht München.

Das Gericht interessierte sich zunächst für Strukturen von Burschenschaften und ihre politische Verortung. Ein "alter Herr" der Frankonia übernahm die anwaltliche Vertretung seines Bundes. Ob es stimmt, dass er mal eine juristische Schulung bei der NPD gehalten habe, wollte das Gericht wissen. "Das ist doch gut", meinte der Anwalt spöttisch. Gäbe es einen Bedarf, würde er auch CSU-Kreisverbände schulen. Manche Argumente, die der Landesanwalt nannte, konnte das Gericht aber nicht nachvollziehen als Beweis für verfassungsfeindliche Bestrebungen: zum Beispiel die Aufnahme nur abstammungsdeutscher Männer in Burschenschaften; denn dann müsste man alle Bünde dieser Art beobachten.

Genauere Indizien gegen die Frankonia waren auch in anderen Jahren als 2015 aufgelaufen, ohne Nennung im Bericht allerdings. Vor allem geht es um Vorträge im Verbindungshaus mit Rednern und Gästen, die dem Rechtsextremismus zuzurechnen sind. Die Rekonstruktion burschenschaftlichen Lebens gestaltete sich mühsam am Donnerstag. Das Gericht wollte wissen: Wer hat als Referent wann wo gesprochen und wie ist er politisch genau zu verorten, konservativ, rechtsextrem oder irgendwo dazwischen? Wer darf zu Veranstaltungen kommen? Und: Wann bringt die Summe von Punkten, die für sich allein "noch nicht" die freiheitliche Grundordnung gefährden, "das Fass zum Überlaufen"?

Vor allem die Messe habe nach diversen Veranstaltungen den Ausschlag gegeben, stellte der Landesanwalt klar. Es sei "ja kein Geheimnis, dass eine schlagende Burschenschaft nicht zum linksextremistischen Milieu gehört", sagte der Anwalt der Frankonia - man sei rechts, nicht rechtsextrem; NPD-Leute zum Beispiel kämen eben eher zu einer Veranstaltung dorthin als zu den Grünen. Ihm gehe es darum, "nicht alles, was außerhalb des Kristallisationspunkts liegt, der sich Mitte nennt, gleich zu beobachten und zu verfolgen".

Eine offizielle Entscheidung wurde am Donnerstag nicht verkündet, sie wird den Beteiligten zugestellt. Eine klare Tendenz des Gerichts war nicht erkennbar. Im Bericht für 2016 und für 2017, den kürzlich Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vorgestellt hat, tauchen die Erlanger nicht mehr auf. Einzige im Bericht verbliebene Burschenschaft ist die Münchner Danubia. Ihre Aktivitas hat personelle Überschneidungen zur als rechtsextrem eingestuften "Identitären Bewegung".

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