Süddeutsche Zeitung

Prozess:Brand in Schneizlreuth: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft

  • Staatsanwaltschaft und Nebenanklage fordern vier Jahre Haft für den angeklagten Event-Manager.
  • Auch gegen den früheren Bürgermeister und den Ex-Geschäftsführer der Gemeinde Schneizlreuth wird nun ermittelt, sie sollen gewusst haben, dass die Brandschutz-Vorkehrungen nicht eingehalten werden.
  • Bei dem Brand des Bauernhauses waren sechs Menschen ums Leben gekommen, 20 weitere wurden teils schwer verletzt.

Aus dem Gericht von Matthias Köpf

Im Prozess um die tödliche Brandkatastrophe von Schneizlreuth im vergangenen Mai fordern die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklägern vier Jahre Haft für den angeklagten Event-Manager.

Die Verteidiger bewerten das Dulden seitens der Gemeinde strafmildernd

Zugleich gab die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Dienstag in Landgericht Traunstein bekannt, dass ihre Behörde Ermittlungen gegen den ehemaligen Bürgermeister und den einstigen Geschäftsleiter der Gemeinde Schneizlreuth aufgenommen hat. Im Rathaus war offenkundig allgemein bekannt, dass der Angeklagte in dem ehemaligen Pfarrerbauernhof viele Gäste übernachten ließ, obwohl ihm dazu die nötigen Genehmigungen und die vorgeschriebenen Brandschutz-Vorkehrungen fehlten.

Einer Aktennotiz aus dem Rathaus zufolge muss es neben dem Angeklagten auch mindestens diesen beiden Gemeindevertretern klar gewesen sein, dass es für die vielen Übernachtungen in dem alten Bauernhof weder Genehmigungen noch Brandschutzvorkehrungen gab. Um das zu verschleiern, sollte der Veranstalter den Fremdenverkehrsbeitrag an die Gemeinde nicht nach Umsatz begleichen, sondern wie ein Kleinunternehmer über Meldezettel. Dass in dem Hof übers Jahr Hunderte Gäste übernachteten, will der Ex-Bürgermeister nie bemerkt haben, Genehmigungsfragen seien im Tagesgeschäft untergegangen.

Aus Sicht der Klagevertreter verschärfen entsprechende Verabredungen die Schuld des Angeklagten, während die beiden Verteidiger das Dulden und teilweise Mitwirken als strafmildernd gewertet wissen wollen.

Ebenso müsse es ihrem Mandaten zugute kommen, dass die letztlich nicht endgültig geklärte Brandursache wohl in fahrlässiger Brandstiftung zu suchen sei, es also noch einen unbekannten Mitschuldigen geben müsse, der etwa über eine weggeworfene Zigarettenkippe das tödliche Feuer ausgelöst hatte. Sie forderten für den Angeklagten eine Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung.

Bei dem Brand am Pfingstwochenende 2015 waren in dem Bauernhof sechs Männer ums Leben gekommen. Sie erstickten am Rauch in einem Matratzenlager unter dem Dach, von wo es mangels eines zweiten Fluchtwegs kein Entkommen gab. 20 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, als sie sich durch Sprünge vom Balkon in Sicherheit brachten.

Das Feuer war in einem Wäscheschrank im Stockwerk unter dem Matratzenlager ausgebrochen und hatte sich nach Angaben des ermittelnden Kriminalbeamten binnen Minuten in ein Inferno verwandelt. Der angeklagte Chef einer Eventagentur, der in dem denkmalgeschützten Anwesen Abenteuerurlaube veranstaltet hatte, hatte gleich zu Prozessbeginn die Hinterbliebenen und die Verletzten um Verzeihung gebeten: "Ich hätte dort niemanden übernachten lassen dürfen."

Der 47-Jährige hatte sich um die Brandschutz-Vorschriften und Baugenehmigungen nicht gekümmert. Zwar hatte das Landratsamt 2008 die nötigen Genehmigungen und ein Brandschutzkonzept angemahnt, sich dann aber mit der Erklärung des Geschäftsführers zufrieden gegeben, dass die Gäste künftig anderswo untergebracht würden. Daran hat sich der Angeklagte aber bald nicht mehr gehalten.

"Ich stehe zu meiner Schuld", wiederholte der 47-Jährige am Ende sein Eingeständnis vom Prozessbeginn und unternahm abermals einen kurzen Entschuldigungsversuch bei den Hinterbliebenen. Das Urteil gegen ihn soll am Freitag gefällt werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2845388
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/imei
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.