Prozess:Axt und Steinbrocken auf Polizisten geworfen - 14-Jähriger vor Gericht

  • Ein 14-Jähriger muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten.
  • Er soll eine Axt und Gesteinsbrocken auf Polizisten geworfen haben.
  • Die Beamten sind dem Jugendlichen gefolgt, da er sofort vor ihnen wegrannte und gerade nach anderen flüchtigen Verdächtigen gesucht wurde.

Weil er eine Axt und mehrere große Gesteinsbrocken auf Polizisten geworfen haben soll, muss sich ein 14-Jähriger wegen versuchten Totschlags in 13 Fällen vor Gericht verantworten. Am Montag hat der nicht öffentliche, viertägige Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg begonnen.

Der Jugendliche soll der Anklageschrift zufolge mehr als eine Stunde lang mindestens 70 massive Gegenstände auf die 13 Beamten geworfen haben - darunter Dachziegel, Sandsteinbrocken, Holzbalken, Bierflaschen, Dachrinnen, Fliesen sowie eine Axt. Dabei habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass er einen Menschen hätte treffen und töten können. Ernsthaft verletzt wurde aber niemand.

Der Jugendliche war zuvor mitten in der Nacht losgezogen, um für sich und seine Freunde etwas zu essen zu besorgen. Die Jungs wollten in dem leerstehenden, fünfstöckigen Wohnhaus die Nacht verbringen. Gleichzeitig war die Polizei nach einer Massenschlägerei auf der Suche nach noch flüchtigen Verdächtigen. Als der 14-Jährige den Streifenwagen sah, rannte er sofort davon.

Aufgrund dieses Verhaltens verfolgte ihn die Streifenbesatzung mit Blaulicht und Sirene. An dem leerstehenden Haus angekommen, begann der Jugendliche sofort, die Beamten zu bewerfen. Nach der 70-minütigen Dauerattacke war er von der Kraftanstrengung so erschöpft, dass er sich hinlegte und kurz einschlief. Eine Stunde später stellte er sich.

Kinder sind von ihrem 14. Geburtstag an strafmündig und werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Den Richtern steht hierfür ein Maßnahmenkatalog von der Ermahnung bis hin zur Jugendstrafe zur Verfügung. Einen konkreten Strafrahmen wie im Erwachsenenstrafrecht gibt es nicht. Da der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird, fällt auch das Urteil gegen den 14-Jährigen nicht öffentlich und wird im Anschluss auch nicht bekannt gegeben.

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