Prozess am Landgericht Augsburg:Vanessas Mörder kommt noch nicht frei

Vanessas Mörder trägt bereits eine elektronische Fußfessel - für den Fall, dass er freigelassen wird. Doch einen Antrag der Verteidigung hat das Gericht in Augsburg abgelehnt. Michael W. bleibt vorerst eingesperrt.

Vanessas Mörder kommt nach einem Zwischenbeschluss im Augsburger Prozess vorerst nicht frei. Die Jugendkammer des Landgerichts lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung ab. "Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand ist der Unterbringungsbefehl aufrechtzuerhalten", sagte der Vorsitzende Richter. Weil Michael W. möglicherweise hätte freigelassen werden können, hatte der 29 Jahre alte Täter zuvor eine elektronische Fußfessel bekommen. Im Jahr 2002 hatte der damals 19 Jahre alte Täter Michael W. das zwölfjährige Mädchen in Gersthofen bei Augsburg erstochen.

Noch am Mittwoch soll zudem ein weiteres Gutachten verlesen werden. Das Gericht prüft, ob er auch zehn Jahre nach der Tat noch hochgradig gefährlich ist und in Sicherungsverwahrung kommt. Am kommenden Dienstag soll die Entscheidung fallen.

Am Faschingsdienstag 2002 tötete Michael W. die in ihrem Kinderzimmer schlafende Vanessa mit mehreren Messerstichen, dabei trug er eine Totenkopf-Maske. Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen daraufhin zu zehn Jahren Jugendstrafe. Eine anschließende Sicherungsverwahrung für Straftäter, die nach Jugendrecht verurteilt wurden, war damals rechtlich noch nicht möglich.

Zwischenzeitlich schuf der Gesetzgeber zwar die Möglichkeit, auch nach Jugendrecht Verurteilte nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dies wurde jedoch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsrecht an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Demnach darf die Sicherungsverwahrung nur verhängt werden, wenn von dem Gefangenen eine "hochgradige Gefahr" für schwerste Gewalt- und Sexualstraftaten ausgeht und er unter einer psychischen Störung leidet.

W. hat während seiner Inhaftierung den Hauptschulabschluss nachgeholt und eine Malerlehre abgeschlossen. Seit August 2008 absolvierte er in Erlangen eine Sozialtherapie, die aus Gruppen- und Einzelgesprächen und Verhaltenstraining besteht.

Im September 2010 kam der in der Schweiz tätige Psychiater Frank Urbaniok zu der Einschätzung, dass W. in der Therapie zwar wertvolle Fortschritte gemacht habe. Dennoch bestehe eine erhebliche Rückfallgefahr. Es müsse mit einer weiteren Therapiedauer von fünf bis zehn Jahren gerechnet werden, um die Rückfallgefahr entscheidend zu verringern, schrieb Urbaniok.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte daraufhin im Juni 2011 den Antrag, gegen Michael W. die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Darüber wird jetzt in Augsburg verhandelt.

Das Gericht gab zwei weitere psychiatrische Gutachten in Auftrag, die beide ebenfalls negativ für Michael W. ausfielen. Allerdings mussten sich beide Gutachter auf die Aktenlage stützen, weil W. sich ihnen gegenüber nicht äußern wollte. Erst der Psychologe Herbert Kury, der vom Gericht auf Antrag von W.s Verteidiger Adam Ahmed beauftragt wurde, konnte ausführliche Gespräche mit W. führen. Er erläuterte dem Gericht seine Einschätzung, dass eine Entlassung W.s zu verantworten sei.

Allerdings hält Kury strenge Auflagen für notwendig. W. müsse verpflichtet werden, die Therapie weiterzuführen, er dürfe keinen Alkohol zu sich nehmen, auch sein Medienkonsum müsse kontrolliert werden, insbesondere der Gebrauch von Horror- und Gewaltvideos.

Ein Gericht in Regensburg hatte bereits eine Führungsaufsicht von fünf Jahren festgelegt und angeordnet, dass W. nach einer etwaigen Entlassung die sogenannte elektronische Fußfessel tragen müsse.

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