Süddeutsche Zeitung

Protestaktion in Würzburg:Lauter Streit über zugenähte Lippen

Iranische Asylbewerber haben sich die Münder zugenäht. Die Stadt Würzburg ist entsetzt: zu schockierend für die Bevölkerung. Bei der Diskussion geht es allerdings nur um die Form, die Forderungen der Protestierenden werden vergessen.

Olaf Przybilla, Würzburg

Mehr als 90 Tage protestieren jetzt schon iranische Asylbewerber in Würzburg, ihr Protest beschäftigt immer wieder die Gerichte, und inzwischen bilden sich seltsame Rituale heraus, die fast an Stellungnahmen nach Wahlabenden erinnern: Kaum ist ein neues Urteil eines Verwaltungsgerichts in dieser Causa ergangen, schon bemühen sich die Duellanten um die Deutungshoheit.

Im aktuellen Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts sehen sich - wie schon einige Male zuvor - nun wiederum beide Seiten in ihrer Haltung grundsätzlich bestätigt: Die iranischen Asylbewerber verweisen darauf, dass es auch künftig zulässig sei, mit zugenähten Mündern zu protestieren.

Die Stadt wollte dies untersagen, mit Verweis auf Kinder, die solchen Bildern aus Würzburg ausgesetzt sind. Die Stadt wiederum sieht sich ebenfalls bestätigt. Immerhin habe sich das Gericht gegen eine Ausweitung des Protestes ins Stadtzentrum ausgesprochen.

Über Details entscheiden - auch das wiederholt sich inzwischen - muss nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Aber auch in dessen Urteil wird es nicht um die eigentlichen Anliegen und Forderungen der Asylbewerber gehen: Darum, dass Asylverfahren grundsätzlich beschleunigt werden. Darum, dass Flüchtlinge nicht in Gemeinschaftsunterkünften ihr Dasein fristen und sich aus zugeteilten Essenspaketen versorgen müssen. Es wird im neuen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vielmehr ebenfalls nur um Details des Protestes gehen können: Wo dürfen die Iraner in Würzburg protestieren - und auf welche Weise.

Im März waren es zunächst acht iranische Asylbewerber, die gemeinsam in den Hungerstreik traten. Für ihren Protest hatten sie sich einen prominenten Platz ausgesucht - den Platz am Vierröhrenbrunnen, vor dem Rathaus. Merkwürdige Bilder waren das, die da in Würzburg entstanden: Auf der einen Seite des Platzes sah man Touristen Eis essen, auf der anderen traten Iraner in den Hungerstreik, um als Flüchtlinge anerkannt zu werden.

Zweieinhalb Wochen nach Beginn des Protestes unterbrachen die Asylbewerber ihren Hungerstreik erstmals: Aus Nürnberg und München kamen Behördenvertreter, der Vizepräsident des Bundesamtes für Migration kündigte eine erneute Prüfung der Asylanträge an: Man werde auch neue Gründe prüfen, die eine Anerkennung möglicherweise rechtfertigten - diese könnten auch der im Iran bekannt gewordene Protest der Asylbewerber sein. Diese Prüfung verlief für die Iraner zum Teil erfolgreich: Im Mai teilte das Bundesamt mit, dass vier der zehn protestierenden Iraner als Asylbewerber anerkannt werden, ein weiterer dürfe nicht abgeschoben werden.

Der verwaltungsjuristische Streit um die Art des Protestes war da längst entbrannt. Die Stadt setzte sich im April erstmals damit durch, dass die Iraner nicht mehr auf dem Platz vor dem Rathaus protestieren dürfen. Die Asylbewerber zelteten daraufhin auf dem Unteren Markt, später auf dem Dominikanerplatz. Vier Urteile des Würzburger Verwaltungsgerichtes wurden bis heute über die Protestform gesprochen, auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird demnächst sein viertes Urteil in der Sache sprechen müssen.

Verändert hat sich dabei in den drei Monaten vor allem die Schärfe der Auseinandersetzung. Sieben Iraner haben sich zwischenzeitlich den Mund zugenäht, am Mittwoch waren es noch sechs. Signalisierte die Stadt Würzburg zunächst Sympathie mit den Protestierenden, beklagt Würzburgs OB Georg Rosenthal (SPD) inzwischen, dass die Auseinandersetzung um eine bessere Asylpraxis in Bayern auf dem Rücken seiner Kommune ausgetragen werde.

Gegen die Selbstverstümmelung der Iraner wenden sich auch viele Unterstützer der Iraner - darunter der bayerische Flüchtlingsrat. Zulässig freilich, so urteilte nun das Verwaltungsgericht, sei diese Art der freien Meinungsäußerung durchaus, selbst wenn diese Form des Protestes in weiten Teilen der Bevölkerung als abstoßend empfunden werde. Auch die "Präsentation schockierender Darstellungen" sei erlaubt, solange diese nicht gegen Strafgesetze verstoße.

Weil den protestierenden Iranern in dem Urteil ein Mannschaftszelt untersagt wird sowie die Teilnahme von Asylbewerbern, die nicht aus dem Würzburger Raum stammen, lautet die Deutung der Stadt: Der "Versammlungstourismus wie auch das Nächtigen unter freiem Himmel" sei nun unterbunden worden.

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SZ vom 21.06.2012/sonn
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