Der Fall scheint klar gelagert zu sein: Bereits 2024 sprach das Landgericht Braunschweig sein Urteil, zehn Monate Bewährungsstrafe für den geständigen ehemaligen Professor, schuldig wegen Betrugs, Beihilfe zum Betrug, Bestechung und Untreue. Die Revision des inzwischen 72-Jährigen hatte keinen Erfolg, das Urteil ist rechtskräftig.
Am Bayerischen Verwaltungsgericht München soll es deshalb am Dienstag eigentlich nur um die Frage gehen, welche disziplinarische Konsequenz sich aus den Taten ergibt – und ob das Gericht der Forderung der Landesanwaltschaft Bayern folgt, die dem Mann im Namen des Freistaats die Pension streichen will. Diese sogenannte Aberkennung des Ruhegehalts ist gleichzusetzen mit dem Verlust des Beamtenstatus.
Aber dann wird es plötzlich grundsätzlich. „Ich fühle mich unschuldig in diesem ganzen Verfahren“, sagt der Beklagte. All das, was 2024 zu seiner Verurteilung und nun zu diesem Rechtsstreit um seine Pension führte, habe sich ganz anders zugetragen. Er bereite deshalb sogar – ein seltener Vorgang – die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens vor.
Hintergrund dessen waren Vorgänge aus seiner aktiven Zeit, in der er an der Uni Bayreuth zu Polymeren Werkstoffen lehrte und nebenbei für ein Tochterunternehmen der Technischen Universität Hamburg arbeitete. Über diese Firma rechnete er nach Angaben eines Sprechers des Braunschweiger Landgerichts von 2014 bis 2018 „Materialerforschungs-/erprobungsleistungen“ bei Volkswagen ab, die es nie gab. Hilfe erhielt er dabei demnach von einem Mitarbeiter des Automobilkonzerns, der die fingierten Aufträge vergab, hernach die betrügerischen Rechnungen abzeichnete, und über Umwege selbst Geld erhielt. Etwa 77 000 Euro seien auf diese Weise an die Männer geflossen.
All das ist rechtskräftig festgestellt, auch wegen des Geständnisses, das der Professor 2024 in Braunschweig ablegte. Aber auch das revidiert er am Dienstag. „Völlig unvorbereitet“ sei er damals zu einem „Dealgespräch“ gebeten worden, „ich habe mich vom Richter erpresst und betrogen gefühlt“, sagt er. Dieser habe ihm bei einem Geständnis eine mildere Strafe in Aussicht gestellt. Eine, die ihm die Streichung der Pension ersparen sollte, so war seine Hoffnung. Weil aber nicht allein die wirklich ausgesprochene, sondern die für Taten mögliche Höhe der Strafe maßgeblich ist, sitzt er nun doch hier.
Erpresst und betrogen, sagt der Vorsitzende Richter Michael Kumetz in München, das seien „starke Worte“. Mit solchen Unterstellungen, warnt er, „sind Sie ganz schnell wieder im strafrechtlichen Bereich“. So habe er sich eben gefühlt, entgegnet der Professor. Dann holt er aus zur verbalen Selbstverteidigung.
Ja, er habe Rechnungen gestellt, ohne etwas zu leisten. Aber nicht in betrügerischer Absicht. Sondern in der Erwartung, tatsächlich konkrete Aufträge zu erhalten, etwa Kunststoffproben untersuchen zu sollen. Nur sei nie etwas gekommen, drei Jahre lang. Warum er da – als Projektleiter – nicht kritischer nachgehakt habe, will eine der Richterinnen wissen. Er habe darauf vertraut, „dass das ernsthafte Aufträge sind“, versichert er. So und so ähnlich versucht er – in Abwesenheit seines Anwalts –, einen Vorwurf nach dem anderen zu entkräften. „Das hätte ins Strafverfahren gehört, aber nicht ins Disziplinarverfahren“, erklärt der Vorsitzende Richter.
„Ich sehe beim Beklagten wenig bis keine Einsicht in das Unrecht seines Handelns“, sagt Oberlandesanwalt Christoph Hennenhofer, juristischer Vertreter des Freistaats. „Es wird alles gerechtfertigt, das finde ich bemerkenswert.“ Aus seiner Sicht ändern die Erklärungsversuche aber nichts: Bei Korruptionsstraftaten wie den vorliegenden sei „ein klares Signal erforderlich“, sagt er, angezeigt sei „die Höchstmaßnahme“ – die Streichung der Pension.
Der Professor sieht das freilich anders, er beantragt, die Klage abzuweisen, hat damit aber keinen Erfolg: Nach dreistündiger Verhandlung entscheidet das Gericht auf die Aberkennung seines Ruhegehalts. In Braunschweig habe eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden, der Bundesgerichtshof habe das Urteil geprüft und nicht beanstandet. Diese „tatsächlichen Feststellungen“ aus dem Braunschweiger Strafverfahren seien für das Münchner Disziplinarverfahren bindend – und demzufolge habe der renommierte Beamte „ein sehr schweres Dienstvergehen begangen“, sagt Kumetz.
Die Kammer erkenne zwar an, dass der Professor „wohl nicht der Haupttäter in dem Komplex war“. Betrugstaten durch seine Beamte dürften aber durch den Freistaat Bayern „in keiner Weise geduldet werden, besonders im sensiblen Bereich zwischen Wirtschaft und Forschung“.
Der Professor hält sich indes auch nach diesem Urteil für unschuldig. Er kündigt gleich nach dessen Verkündung Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an.



