Präzedenzfall vor Landgericht Nürnberg:Angehörige sollen Schmerzensgeld zahlen

Mehrere hundert Menschen werfen sich jedes Jahr vor einen Zug - und viele Lokführer verkraften das Gefühl nicht, jemanden totgefahren zu haben. Winfried Hengesbach litt zwei Jahre lang unter Albträumen. Dafür sollen ihm die Angehörigen des Suizidanten nun Schmerzensgeld zahlen.

Katja Auer

Als Robert Enke im November 2009 gestorben ist, der Nationaltorwart, der seine Depressionen nicht mehr aushalten konnte, da ist eine Zeitlang darüber gesprochen worden. Über Menschen, die sich in Deutschland zum Sterben vor Züge werfen, es sollen durchschnittlich drei am Tag sein. Es ist ein Tabuthema, die Deutsche Bahn veröffentlicht keine Zahlen, auch deswegen, weil sie dort den Werther-Effekt fürchten - die Nachahmer. Dabei passiert es oft. Nachzulesen ist das beim Eisenbahn-Bundesamt. Demnach sind 2009 in Deutschland 875 Suizide auf Bahnschienen geschehen, im Jahr zuvor waren es 714 Menschen.

Bundesweite Streiks der Lokfuehrer

Ein Lokführer soll Schmerzensgeld von den Angehörigen eines jungen Mannes erhalten, der sich im Januar 2009 vor dessen Zug geworfen hat.

(Foto: dapd)

Einen von ihnen hat Winfried Hengesbach totgefahren. Im Januar 2009 war das, gegen ein Uhr nachts; ein junger Mann, 20 Jahre alt, ist zwischen Nürnberg und Lauf an der Pegnitz unter seinem Zug gestorben. Hengesbach, 52, hat zwei Jahre gebraucht, bis er das Unglück überwunden hat. Deswegen hat seine Ehefrau die Eltern des jungen Mannes auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Sie sollten zahlen, weil ihr Mann arbeitsunfähig war, weil er Albträume hatte und nicht mehr schlafen konnte. Am Dienstag sollte das Landgericht Nürnberg-Fürth über den Fall befinden, aber es kann gut sein, dass es gar kein Urteil gibt. Richterin Jana Lux riet den Parteien zu einem Vergleich.

Es gibt keinen vergleichbaren Fall in Deutschland, noch ist keiner vor Gericht durchexerziert worden. Nur einen ähnlichen habe sie gefunden, sagt Richterin Lux, 1999 habe ein Lokführer vom Landgericht Bielefeld 10.000 Mark nach einem Unfall zugesprochen bekommen. Höchstens 5000 Euro könnte auch Hengesbach bekommen, sagt sie, vorausgesetzt eine Klage hätte überhaupt Erfolg. Die 15.000 Euro, die seine Frau von den Eltern des jungen Mannes forderte, bezeichnet die Richterin als viel zu hoch gegriffen. Es gebe nicht für jeden Schmerz jemanden, der bezahle. Und so viel Geld gibt es nicht einmal, wenn man einem Angehörigen bei einem Unfall beim Sterben zuschauen muss. Zum Beispiel.

"Dabei sind wir die Opfer", sagt Hengesbach. Er sagt nicht viel, lässt lieber seinen Anwalt reden, aber dann bricht es doch aus ihm heraus. Immer werde nur über die Toten gesprochen, nie über die Lokführer, die das Unglück zwar überleben, aber oft jahrelang darunter leiden. "Jedes Mal wenn ich einen dunklen Busch an der Schiene sehe, ziehe ich durch", sagt er. Er bremst, meint er, aber bremsen sagt man nicht unter Lokführern. Er fährt wieder, weil er Geld verdienen muss und weil er seinen Job auch nicht aufgeben will. Dreimal soll es einem Lokführer im Schnitt in einem Arbeitsleben passieren, dass ihm ein Lebensmüder vor den Zug springt; dies will die Bahn ebenfalls nicht bestätigen.

Berufsrisiko sei das, argumentiert auch der Rechtsanwalt der Eltern, die dem Lokführer Schmerzensgeld bezahlen sollen. Außerdem habe der 52-Jährige die Kollision gar nicht als tödlichen Unfall wahrgenommen, vielmehr sei er davon ausgegangen, ein Tier überfahren zu haben. Die Leiche des jungen Mannes fand später ein anderer Lokführer.

Winfried Hengesbach sagt schließlich, er habe genug, er wolle mit dem Thema endlich abschließen. Mit 5000 Euro Schmerzensgeld könne er leben, "damit wäre die Sache für mich gegessen". Ob sie bezahlen, müssen nun die Eltern und deren Versicherung entscheiden. Wenn nicht, dann muss doch noch ein Gericht befinden. Dann würde ein Präzedenzfall aus der Geschichte von Winfried Hengesbach, meint sein Anwalt.

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