Popularklage:Bündnis verklagt Bayern wegen Diskriminierung von Frauen in der Politik

Hildegard Hamm-Brücher, 1991

Damals und heute ein seltener Anblick: Frauen in der Politik. Hildegard Hamm-Brücher zog als eine der ersten Frauen in den Landtag ein. Hier zu sehen 1991 mit Hans-Dietrich Genscher.

(Foto: SZ Photo)
  • Das Aktionsbündnis "Parité in den Parlamenten" reicht beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen den Freistaat ein.
  • Sie wirft dem Freistaat eine strukturelle, mittelbare Diskriminierung von Frauen in der Politik vor und damit einen Verstoß gegen die Verfassung.
  • Freie Wähler und CSU kritisieren den Vorstoß als undemokratisch.

Von Tahir Chaudhry und Wolfgang Wittl

Vor 97 Jahren ist das Frauenwahlrecht in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben worden. Seitdem hat sich nicht mehr viel getan für die Geschlechtergerechtigkeit, finden die 131 Frauen, Männer und Verbände, die das Aktionsbündnis "Parité in den Parlamenten" unterstützen, die Politik in Bayern ist überwiegend männlich. Deswegen reichte das Bündnis am Mittwoch eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.

Das Aktionsbündnis fordert mehr Frauen in politischer Verantwortung auf Landes-, Kommunal- und Bezirksebene. Die Kandidatenlisten aller Parteien sollen per Gesetz paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Immerhin seien 51 Prozent der Wahlberechtigten Frauen, betont Christa Weigl-Schneider, die Sprecherin des Aktionsbündnisses. "Der Staat kommt seinem gesetzlichen Auftrag nicht nach, wenn er die Rahmenbedingungen der politischen Teilhabe von Frauen nicht verändert", meint Hildegund Rüger, die Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrats. Und sie belegt die Missstände mit Zahlen: Nur 51 von 180 Landtagsabgeordneten, vier von 71 Landräten und drei von 25 Oberbürgermeistern in Bayern sind Frauen.

Auch Verena Osgyan, die Sprecherin für Frauen- und Gleichstellungspolitik der Grünen im Landtag, sieht die Lebenswirklichkeit in Bayern in der niedrigen Quote an Frauen nicht widergespiegelt. "Es geht um gleiche Startchancen, die nicht die freie Entscheidung des Einzelnen an der Wahlurne darüber, wer zu wählen ist, beschränken." Das Frauenstatut ihrer Partei, das nunmehr seit 30 Jahren die Frauenparität für Ämter und Wahllisten regelt, führt sie als vorbildhaftes Beispiel an.

Eine Volkspartei habe auf mehr Faktoren zu achten als auf den Proporz

Was bei den Grünen und auch bei der SPD längst zum politischen Alltag gehört, stößt bei den bürgerlichen Parteien auf Widerstand. Paritätisch besetzte Wahllisten würden die Auswahl nicht vergrößern, sondern vielmehr "künstlich reduzieren", sagt CSU-Vize Angelika Niebler, die Vorsitzende der Frauen-Union. Der Vorschlag sei "zu radikal", "zu bürokratisch strikt" und zumindest für ihre Partei "kontraproduktiv". Niebler setzt sich mit Nachdruck dafür ein, mehr Frauen für politische Ämter zu gewinnen. In der CSU schaffte sie es, auf Landes- und Bezirksebene eine Frauenquote von 40 Prozent in Führungsämtern durchzusetzen. Doch sie verfolgt ihren eigenen Weg. "Ich sage nicht, dass wir in dieser Frage nicht noch weiterkommen müssen", sagt Niebler. Aber eine Volkspartei habe auf mehr Faktoren zu achten als auf den Proporz von Frauen und Männern: etwa auf den Anteil von Jüngeren und Älteren, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder auf die Herkunft.

Auch bei den Freien Wählern gibt es viel mehr Männer als Frauen. Nur drei ihrer 19 Landtagsabgeordneten sind weiblich, dennoch spricht sich FW-Chef Hubert Aiwanger klar gegen eine gleichmäßig besetzte Wahlliste aus. Er hält sie sogar für "undemokratisch", man nehme einer Aufstellungsversammlung "etwas vorweg". Es könne ja auch sein, dass mehr Frauen als Männer aufgestellt würden. "Demokratie statt Ideologie" lautet Aiwangers Motto.

Diese Argumentation zieht bei den Initiatoren der Klage nicht. Elfriede Schießleder, die Landesvorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes, findet: "Dieser Tag ist ein glücklicher Tag für die Frauen, denn heute wird ein starkes Signal dafür gesetzt, mit uns nicht mehr lange so umzugehen."

Verstößt Bayern gegen das demokratische Gleichberechtigungsgebot?

Silke Ruth Laskowski, Professorin für Völker- und Europarecht an der Universität Kassel, begründet die Popularklage auf mehr als 100 Seiten. Sie wirft dem Freistaat eine strukturelle, mittelbare Diskriminierung vor und damit einen Verstoß gegen die Verfassung, konkret gegen das demokratische Gleichberechtigungsgebot. "Die gesamte Republik schaut nun auf Bayern", sagt Laskowski. Es sei in Deutschland ein "Rollback" zu beobachten, was nicht zuletzt ein Nachhall des Wahlsiegs von Donald Trump in den USA sei, der den Sexismus wieder salonfähig mache.

Die Klage setze diesem aufblühenden Trumpismus etwas Schlagkräftiges entgegen, sagt sie. Dem Standardargument ihrer Gegner, nämlich dass für die gewünschte Parität auf den Kandidatenlisten nicht überall genügend Frauen in den Parteien aktiv seien, hält sie entgegen: "Dann werden die Parteien aktiv werden und nach Frauen suchen müssen". Aber hat die Klage eine Aussicht auf Erfolg? "Wir schätzen die Chancen sehr gut ein, aber sollten wir scheitern, werden wir die Europa- und Bundestagswahl anfechten", sagt Initiatorin Weigl-Schneider.

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