MeinungKeine Ermittlungen gegen Enamullah O.So dürfen Polizisten nicht arbeiten

Kommentar von Max Weinhold Hernandez, Alzenau

Lesezeit: 1 Min.

In dieser Flüchtlingsunterkunft in Alzenau, einem ehemaligen Gasthaus, soll Enamullah O. eine Frau angegriffen haben. Die Polizeibeamten gingen der Sache jedoch nicht weiter nach.
In dieser Flüchtlingsunterkunft in Alzenau, einem ehemaligen Gasthaus, soll Enamullah O. eine Frau angegriffen haben. Die Polizeibeamten gingen der Sache jedoch nicht weiter nach. Andreas Arnold/dpa

Der Mann, der in Aschaffenburg ein Krippenkind tötet, greift Monate vorher eine Frau an, doch die Polizei interessiert das wenig. Dafür wird ein Beamter verurteilt. Richtig so.

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Polizisten kommt in ihrem Beruf eine besondere Verantwortung zu, sie stehen bei ihrer Arbeit unter besonderer Beobachtung. Trotzdem passieren ihnen Fehler, das ist nur menschlich. Würde jede Unzulänglichkeit als strafbare Handlung ausgelegt, würde das ihre Arbeit fast unmöglich machen. Zumal man den bayerischen Polizisten glauben darf, dass sie in der Regel nicht verhindern, dass wegen einer Straftat ermittelt wird.

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Urteil wegen Strafvereitelung im Amt
:Polizist hat gegen Enamullah O. „ganz bewusst nichts ermittelt“

Ein Polizist erhält eine Bewährungsstrafe, weil er eine Tat des späteren Messerangreifers von Aschaffenburg nicht gründlich untersuchte. Der Richter spricht von „massiven Fehlern“.

Von Max Weinhold Hernandez

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