Polizeigewalt vor Gericht:Prügelpolizist kommt glimpflich davon

  • Der Polizist soll in der Neujahrsnacht 2013 einen Passanten in Wasserbrug ohne Grund misshandelt und verletzt haben. Nun wird das Verfahren gegen ihn aller Voraussicht nach gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
  • Damit bleibt ein Polizeieinsatz ohne größere Folgen, der für heftige Empörung gesorgt hatte.
  • Martin S. könnte sogar nach zwei Jahren Suspendierung in den Dienst zurückkehren.

Von Heiner Effern, Traunstein

Das Verfahren gegen den Polizisten Martin S., der in der Neujahrsnacht 2013 einen Passanten in Wasserburg ohne Grund misshandelt und verletzt haben soll, wird aller Voraussicht nach gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidiger haben nach Informationen der Süddeutschen Zeitung einem entsprechendem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Christina Braune bereits zugestimmt. Offiziell bestätigen wollte die Staatsanwaltschaft das Ende des Prozesses aber noch nicht.

Damit bleibt ein Polizeieinsatz ohne größere Folgen, der für heftige Empörung gesorgt hatte. Eine Streife hatte gut zwei Stunden nach Beginn des Jahres 2013 vor einer Kneipe im Wasserburger Zentrum Jugendliche kontrolliert. Als der unbeteiligte Werner B. dazukam, eskalierte binnen Minuten die Situation. Der nüchterne Mann wurde von mehreren Beamten überwältigt, gefesselt, in die nahe Polizeiinspektion gebracht und dort in eine Zelle gesperrt.

Gegen fünf Uhr morgens wurde er mit blutigem und verschwollenem Gesicht entlassen. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Rosenheim den nach seiner Sicht verantwortlichen Polizisten Martin S. wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher und einfacher Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte der Polizist Rechtsmittel ein.

Keine eindeutigen Beweise

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Traunstein erklärte Richterin Braune nach dem Ende der Beweisaufnahme nun, dass ihrer Ansicht nach Zeugen und Gutachten keine eindeutigen Beweise für die in der Anklage genannten Taten erbracht hätten. Anwalt Oliver Drexler, der den geschädigten Werner B. als Nebenkläger vertritt, kritisiert das Gericht dafür scharf: "Dieser Prozess endet sehr unbefriedigend für meinen Mandanten, aber auch für unseren Rechtsstaat. So wie Herr B. darf niemand aus einem deutschen Polizeirevier herauskommen. Schon gar nicht, ohne dass dafür jemand die Verantwortung übernehmen muss."

Werner B. sieht auf einem Foto, das kurz nach seiner Entlassung aufgenommen wurde, aus, als ob ihn eine Herde Büffel überrannt hätte. Am rechten Auge ist eine Platzwunde zu erkennen, die im Krankenhaus genäht werden musste. Dort musste sich B. auch noch übergeben. Für ihn ist das Ende des Prozesses mehr als enttäuschend, es hinterlässt eine neue Wunde. "Wenn man in aller Öffentlichkeit so zusammengefaltet und festgenommen wird, ohne Ankündigung, ohne zu wissen, warum, ist man nur noch gedemütigt." Dass nun niemand dafür verantwortlich gemacht wird, schmerzt ihn sehr. "Man kann gar nicht so viele Zeugen haben, dass man sich gegen einen Polizisten durchsetzen kann. Bei normalen Leuten wäre es anders gelaufen."

Haben Zeugen die Wahrheit unterdrückt?

Es ist auch in der ersten Instanz am Amtsgericht Rosenheim anders gelaufen. Der Vorsitzende Richter Christian Baier sah es als erwiesen an, dass Martin S. in der Neujahrsnacht Werner B. geschubst und mit dem Kopf auf das Auto des Polizeidachs geschlagen hat. Dann habe er ihn fixiert, die Hände am Rücken nach oben gezogen und ihm die Finger verbogen. Beim Transport im Polizeibus habe S. seinem Opfer dreimal mit der Faust an den Kopf geschlagen, beim zweiten Schlag sei die Platzwunde am rechten Auge entstanden. Dabei habe er Werner B. auch beleidigend beschimpft. Den anderen beteiligten Polizisten bescheinigte der Richter in seiner Urteilsbegründung, dass sie sich in der Folge deutlich erkennbare Mühe gegeben hätten, die Wahrheit dieser Nacht zu unterdrücken.

Komplett anders verlief nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Traunstein. Die Vorsitzende Richterin äußerte laut Prozessbeteiligten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Opfers dieses Polizeieinsatzes. Sie beurteilte Gutachten anders und kam zu der Erkenntnis, dass das Urteil des Rosenheimer Amtsrichters ein totaler Fehlgriff sein müsse. Am Ende steht nun eine Einstellung, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon vor dem ersten Prozess aushandeln wollten. Nur spielte da Amtsrichter Baier nicht mit. Er hielt die Vorwürfe für so gravierend, dass sie in öffentlicher Verhandlung geklärt werden sollten. Darin kam er zu dem Schluss, dass der komplette Polizeieinsatz gegen Werner B. in der Silvesternacht rechtswidrig war.

Martin S. könnte in den Dienst zurückkehren

Damit lag der Amtsrichter nach Meinung von Rechtsanwalt Peter Dürr, der den Polizisten verteidigt, daneben. Letztlich hätten sich alle Vorwürfe auf einen Schlag im Polizeibus reduziert, von dem nicht einmal feststehe, dass er tatsächlich den Cut bei Werner B. verursacht habe, sagt Dürr. Sein Mandant stimme der Einstellung zu, weil er die Sache endgültig beenden wolle. Gegen eine solche Einigung kann der Nebenkläger anders als bei einem Urteil nämlich keine Rechtsmittel einlegen.

Anwalt Dürr hätte den Prozess gerne durchgezogen. "Der Zwischenbericht der Vorsitzenden Richterin klang genau wie die Urteilsbegründung bei einem Freispruch", sagt er. Alle Parteien seien sich einig, dass der Einsatz aus dem Ruder gelaufen sei. "Doch mein Mandant hat immer gesagt, dass die Aggressivität von Herrn B. ausgegangen ist." Unter anderem soll B. den Polizisten schmerzhaft an den Hoden gepackt haben. Zwei Jahre war Martin S. suspendiert, nun kann er sich Hoffnung machen, in den Dienst zurückzukehren.

Werner B. dagegen bleibt nur der geringe Trost, dass wenigstens an ihm selbst nichts hängen bleibt. Denn ursprünglich drohte ihm ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. B. suchte deshalb per Zeitungsannonce Zeugen des Vorfalls in der Wasserburger Innenstadt. Es meldeten sich zahlreiche Partygänger, deren Aussagen ihn entlasteten und das Verfahren gegen Martin S. in Gang brachten. Für eine Verurteilung des Polizisten reichten sie in der Berufungsverhandlung nicht mehr aus. Ursprünglich sollte am kommenden Mittwoch das Urteil fallen. Ob der Termin überhaupt noch stattfindet, ist fraglich.

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