Süddeutsche Zeitung

Bluttat auf Plattlinger Supermarkt-Parkplatz:Junge Mutter getötet: Lebensgefährte wegen Mordes verurteilt

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Der Mann ersticht die 20-Jährige vor einem Supermarkt in Plattling. Das gemeinsame Kind muss die Tat mit ansehen. Bei seinem Urteil schildert der Richter einen unfassbaren Gewaltexzess.

Eine junge Frau emanzipiert sich von ihrem rasend eifersüchtigen, kontrollierenden Partner und geht zunehmend ihren eigenen Weg. Als die Trennung bevorsteht, eskaliert die Situation: Der 29-Jährige sticht mit einem Küchenmesser - vor den Augen des gemeinsamen Kindes - so lange auf die Frau ein, bis sie stirbt. Am Dienstag ist der Mann vor dem Landgericht Deggendorf wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Als der Vorsitzende Richter Georg Meiski den Gewaltexzess auf einem Supermarkt-Parkplatz im niederbayerischen Plattling schildert, fließen bei den Angehörigen des Opfers die Tränen. Der Verurteilte schluchzt neben seinem Dolmetscher sitzend. Der Vorsitzende Richter zeichnete das Bild eines Mannes, der seine Parterin komplett zu kontrollieren versuchte, stets nach Anzeichen für Untreue suchte und reichlich Alkohol trank. Und obwohl die junge Frau brav und geradezu unterwürfig alles für den Mann getan habe, habe er gar die Vaterschaft für die gemeinsame Tochter angezweifelt.

Mit der Geburt des Kindes habe sich die Beziehung geändert, die Frau habe den Alkoholkonsum nicht mehr hinnehmen wollen und sei mit der laschen Arbeitseinstellung des Mannes nicht einverstanden gewesen. Der Vater der 20-Jährigen hatte dem Freund ihrer Tochter für 10 000 Euro eine Dönerbude auf einem Supermarkt-Parkplatz finanziert. Doch habe der Mann das Geschäft nicht im Griff gehabt.

Die Frau wollte die Trennung, suchte sich eine neue Wohnung. Sie sei herangereift gewesen, sagte der Richter, und habe zwischen Kontrolle über sie und Sorge um sie unterscheiden können. Sie habe ein selbstbestimmtes Leben führen wollen - ohne "die zur Routine gewordenen Schimpftiraden" und ohne ständig ungerechtfertigterweise der Untreue verdächtigt zu werden. Zumal es ihr Freund mit der Treue selbst nicht genau genommen habe.

An jenem Tag im August 2020 fuhr die 20-Jährige auf den Parkplatz, um mit ihrem Freund zu reden. Damit hatte der Mann wohl nicht gerechnet. Laut Richter war er zunächst bester Stimmung und hatte Alkohol getrunken. Nach einem laut Zeugen ruhigen Gespräch des Paares am Auto gingen beide in den Imbisswagen. Was dort passiert sei, wisse man nur aus den Aussagen des Täters. Der hatte im Prozess angegeben, seiner Freundin Untreue vorgeworfen zu haben, woraufhin sie gesagt haben soll, ihn sogar mit mehreren Männern betrogen zu haben. Dem Richter nach war die Antwort der Frau eine sarkastische Reaktion auf das ständige Misstrauen. Sie habe ihm damit die ganze Lächerlichkeit seines Verhaltens vor Augen geführt, das habe der Mann nicht ertragen und zugestochen.

Auch als die Frau aus der Imbissbude stolperte und zu Boden ging, stach der Mann weiter auf sie ein. Als die Klinge des Messer gegen einen Knochen stieß und um 90 Grad verbog, lief der Mann in den Wagen, um ein stabileres Messer zu holen - die Frau schleppte sich schreiend zu ihrem Auto, wo sie der Mann einholte und ihr die letzten Stiche versetzte. Die 20-Jährige starb. Als Zeugen der Frau zu Hilfe eilten, habe der Mann noch gerufen, die "Schlampe" solle "verrecken", sie habe ihn schließlich betrogen.

"Grauen, Schmerz und Leid sind unendlich", sagte Meiski. "Die Mittel des Rechtsstaates und des Strafrechtes sind es nicht." Was vorab an Prävention und Schutz versäumt worden sei, lasse sich mit Strafe nicht nachholen. Das Geschehene lasse sich nicht rückgängig machen und bleibe ein nicht wiedergutzumachender Verlust.

Dem Urteil nach handelte der Mann aus niederen Beweggründen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am Freitag auch das Mordmerkmal der Grausamkeit als gegeben gesehen und zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dem kam die Strafkammer nicht nach. Der Verteidiger hatte auf eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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