Pinkelnder Justizbeamter verklagt Freistaat:Dienstunfall beim Wildbieseln

Pinkeln auf dem Heimweg vom Büro - ist das noch dienstlich oder schon privat? Ein Justizbeamter bricht sich bei einer Pinkelpause im Gebüsch den Fuß. Er verklagt den Freistaat - und gewinnt.

Silke Bigalke

Wenn sich einer beim Pinkeln in den Büschen das Bein bricht, ist das dumm gelaufen. Wenn sich einer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause beim Pinkeln in den Büschen das Bein bricht, ist das ein Dienstunfall. So hat das Verwaltungsgericht München am Dienstag in einem Fall gegen den Freistaat Bayern entschieden. "Ich bin erleichtert", sagt Kläger und Wildbiesler Kaspar Plöckl nach der Verhandlung. Nun muss sein Arbeitgeber die Kosten für seine Behandlung übernehmen.

Plöckls Geschichte klingt einigermaßen kurios: Wie jeden Abend fährt der Verwaltungsbetriebssekretär am 28. Juli 2011 von seiner Arbeitsstelle, dem Justizministerium am Stachus, nach Schrobenhausen, wo er wohnt. Der Weg ist weit, er muss mit der S-Bahn nach Petershausen, dann weiter mit dem Bus. Das letzte Stück fährt er mit dem Auto. Insgesamt dauert das anderthalb Stunden, eine Pinkelpause ist also nichts Ungewöhnliches. An diesem Juliabend wird sie nötig, als der 47-Jährige gerade in Petershausen auf den Bus wartet.

Gegenüber der Haltestelle gibt es einen kleinen Park, den Plöckl auch früher schon besucht hat. Um zum stillen Freiluftörtchen zu gelangen, muss er eine kleine gepflasterte Böschung hinunter, die an diesem Tag vom Regen rutschig ist. Er stürzt, der Arzt diagnostiziert später eine "trimalleoläre Sprunggelenksfraktur rechts", Trümmerbruch. Doch als Plöckl bei seinem Dienstherrn beantragt, dass der Unfall als Dienstunfall behandelt wird, lehnt dieser ab.

Die Behandlungskosten von etwa 5000 Euro muss Plöckl zwar auch jetzt nicht selbst zahlen, sondern seine Krankenkasse. Der Beamte hat aber Angst vor Folgeschäden. "Man kann nie sagen, ob es bei einem Trümmerbruch nicht in zehn Jahren Verwachsungen gibt", sagt er. Würde er arbeitsunfähig, hätte er bei einem Dienstunfall höhere Pensionsansprüche.

Der Vorsitzende Richter Dietmar Zwerger muss lange suchen, bis er einen vergleichbaren Fall findet. Der Dienstunfallschutz ist im Beamtenversorgungsgesetz geregelt: Der Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung gehört zur Arbeit dazu. Ein Unfall auf diesem Weg ist demnach ein Dienstunfall. Doch gehört der Ausflug in die Büsche auch zum direkten Weg nach Hause?

Bei anderen Umwegen ist das zumindest nicht so: Wenn der Beamte auf dem Heimweg noch einkaufen geht, eine Pizza besorgt oder tankt, unterbricht er den Heimweg. Wenn er sich dabei ein Bein bricht, gilt das nicht mehr als Dienstunfall. Einkaufen und Pizzaessen sind Privatvergnügen. Zwerger hat sogar einen Fall gefunden, bei dem ein Mann auf der Heimfahrt müde wurde, anhielt und drei Stunden im Auto schlief. Als er weiterfuhr, war "der Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen", er war nun privat unterwegs.

Doch was gilt fürs Pinkeln, ist das eine private Verrichtung oder eine dienstliche? "Ich habe in unseren Datenbanken nichts zu dieser Problematik gefunden", sagt Zwerger. Der Fall, an dem er sich letztlich orientiert hat, wurde 1963 vom Bundessozialgericht entschieden. Es ging um einen Arbeitnehmer, der auf dem Heimweg eine öffentliche Toilette besuchte und ausrutschte. Das Gericht urteilte: Wäre der Mann noch in der Arbeit gewesen und dort auf dem Klo verunglückt, wäre das ein Arbeitsunfall. Und was für die Notdurft in der Arbeit gilt, gilt auch für die Notdurft in einer "nahe gelegenen uneinsehbaren Bedürfnisanstalt" auf dem Heimweg - also auch für Plöckls Büsche.

Plöckl ist froh, ihm ging es mit seiner Klage ums Prinzip. Er hätte schließlich auch behaupten können, er sei auf dem Bahnsteig ausgerutscht. "Aber ich bin ehrlich gewesen und bin dafür bestraft worden", sagt er. Dabei war der Sturz schon Strafe genug: Als er da an der Böschung lag, habe er um Hilfe gerufen, erzählt der Beamte. Ein anderer Pendler kam und half ihm auf. Immerhin: Seine Notdurft konnte er danach noch verrichten. Dann fuhr er weiter, die letzten 35 Minuten mit dem Bus in Richtung Heimat.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: