Süddeutsche Zeitung

Pflegenotstand:Gericht entscheidet über Pflege-Volksbegehren

  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet an diesem Dienstag über die Zulassung eines Volksbegehrens zum Pflegenotstand.
  • Die Initiatoren fordern strengere gesetzliche Vorgaben zum Personalschlüssel.
  • Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) lehnt das Volksbegehren ab.

Von Lisa Schnell

Martina Burer muss gar nicht viel erzählen, es reichen ein paar Zahlen: 46 und zwei etwa. 46 Patienten hat sie bei sich auf der Geriatrie, wo die alten Menschen behandelt werden. Und in der Nacht genau zwei Pfleger, die sich um sie kümmern. Ein Pfleger auf 23 Patienten, das macht: ein Riesenproblem.

So lässt sich in Schnellform zusammenfassen, was Burer "Pflegenotstand" nennt. Ein Volksbegehren, initiiert von der Linken, will dagegen vorgehen. Am Dienstag verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof darüber, ob es zugelassen wird, nachdem das Innenministerium es abgelehnt hat. Auch Burer hat auf den Listen unterschrieben. Erzählt sie warum, wird einem gleich noch mulmiger und ihr wird es unangenehm. Solche Gruselgeschichten hört ihr Arbeitgeber nicht gerne, ein Uniklinikum in Bayern. Ihren richtigen Namen will die 26-Jährige deshalb nicht nennen, die Missstände schon.

Wie in jener Nachtschicht, von der Martina Burer erzählt. Die Ausgangslage: 46 zu zwei, wie immer. Sie haben zu wenig Zeit, wie immer. Da kommt zum ganz normalen Irrsinn noch das dazu, von dem Burer jedes Mal hofft, dass es nicht passiert: ein Notfall. Mehr als eine Stunde lang versuchen sie einen Patienten am Leben zu halten, mit Erfolg. Als Burer ins nächste Zimmer geht, sieht sie, wer sie noch gebraucht hätte: ein Mann liegt auf dem Boden, im Dunkeln, seit einer Stunde, wie sich herausstellt. Was, wenn er nicht nur aus dem Bett gestürzt wäre, wenn es zwei Notfälle in einer Nacht gibt? Wen rettet sie dann?

Manche Kliniken nutzen spezielle Stühle. Damit werden die Patienten fixiert

Vor sieben Jahren, als sie angefangen hat, mit 19, hätten sie solche Fragen noch bis ins Bett verfolgt. Jetzt habe sie gelernt abzuschalten. Es geht nicht anders. Sie hat einfach keine Zeit. Deshalb liegen sich Patienten in der Nacht wund, deshalb liegen sie lange mit vollen Windeln da und deshalb setzt sie die Leute in diese Stühle. Es sind spezielle Stühle, an deren Vorderseite ein Tisch montiert ist. Wer in ihnen sitzt, ist eingesperrt. Die Patienten können sich nicht mehr bewegen. Wie eine Fixierung. Eigentlich ist es auch eine, sagt Burer, nur werden die Stühle halt offiziell nicht als Fixierung angesehen. So können die Pflegekräfte die Freiheitsrechte der Patienten einschränken und das ohne richterlichen Beschluss. Fünf, sechs Stunden sind die Patienten oft in so einem Stuhl eingesperrt. Manche beruhigen sich, die meisten aber schreien, versuchen auszubrechen, schmeißen mit Dingen um sich. So erzählt das Burer. "Schlimm", sagt sie. Aber auch notwendig. Alte Menschen büxen eben gerne aus. Sie wüsste nicht, was sie ohne die Stühle mit ihnen machen sollte. Sie nach draußen begleiten? Sich um sie kümmern? Würde sie gerne, nur: Sie hat keine Zeit. Sie sagt: "Alles Menschliche bleibt auf der Strecke". Helfen würde nur mehr Personal.

Wie viel Pflegekräfte auf einer Station arbeiten, wird heute vor allem von einem bestimmt: dem Profitstreben der Kliniken. So sehen das zumindest die Initiatoren des Volksbegehrens, zu denen neben der Linken auch SPD, Grüne, Gewerkschaften und Verbände von Ärzten und Pflegern gehören. Kliniken rechnen seit etwa 16 Jahren über Fallpauschalen ab. Sie verdienen ihr Geld, weil die Ärzte viel operieren, eher nicht, weil es eine besonders gute Pflege gibt. "Man hat alle Stellen abgebaut. Gruselig war das", erinnert sich Stefan Jagel, damals selbst Pfleger, jetzt bei der Gewerkschaft Verdi und einer der Initiatoren des Volksbegehrens.

Nicht der Profit, sondern der wirkliche Bedarf soll deshalb bestimmen, wie viele Pfleger eine Station braucht, so die Idee hinter dem Volksbegehren. Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, über ein System zu ermitteln, wie viele Pflegekräfte notwendig sind. Bürokratischer Mehraufwand wäre das den Initiatoren zufolge nicht, da das System schon jetzt in vielen Häusern verwendet werde. Ob sie die Vorgaben einhalten, müssten die Kliniken dann der Staatsregierung berichten. Ist das nicht der Fall, müssten sie einen Plan präsentieren, wie sie die notwendige Zahl an Pflegekräften erreichen könnten. In nur zwei Monaten unterschrieben mehr als 100 000 Menschen für das Volksbegehren. Es wurde nicht zugelassen.

Die aktuelle Gesetzgebung kann das Problem nicht lösen

Dem Land Bayern fehle es an der Gesetzgebungskompetenz, so die Argumentation des Innenministeriums, die auch das Hamburger Verfassungsgericht teilt. Adelheid Rupp, die Justiziarin des Volksbegehrens, verweist dagegen auf eine Öffnungsklausel, die etwa das Saarland schon in Anspruch genommen habe. Und selbst Bayern stelle bei der Palliativmedizin durchaus Regeln auf, die das Personal betreffen. Auch das zweite Argument des Ministeriums weist Rupp von sich. Es lautet: Der Bund habe von seiner konkurrierenden Gesetzgebung "abschließend Gebrauch gemacht". Gemeint ist das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das für wenige Bereiche Untergrenzen für Pflegekräfte vorsieht.

Wie sich diese Regelung auswirkt, davon berichtet Peter Hoffmann, Oberarzt an der Klinik in Harlaching. Die Pflegekräfte würden von der einen Abteilung, wo keine Untergrenzen gelten, in eine andere mit Untergrenze verschoben. Und selbst dort werden die Untergrenzen offenbar nicht eingehalten. Im ersten Quartal 2019 wurden sie bei 500 Schichten von 6000 in den Münchner Kliniken unterlaufen. Das zeigt eine Antwort auf eine Anfrage der Linken im Münchner Stadtrat. Mit Spahns Gesetz sei also nichts "abschließend" geregelt, sagt Rupp: "Ich vertraue auf die klugen Juristen in Bayern." Wird das Volksbegehren nicht berücksichtigt, sage das vor allem etwas über Politiker aus, findet Pflegerin Martina Burer. Jeder habe vor den Wahlen eine bessere Pflege versprochen. Und am Ende solle sich kaum etwas ändern? "Enttäuschend", sagt Burer. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) lehnt das Volksbegehren ab.

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SZ vom 18.06.2019/lfr
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