In einer alternden Gesellschaft nimmt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen zu. Das gilt auch für Bayern. Seit Jahren beantragen immer mehr Menschen im Freistaat eine Pflegestufe, teilte der Medizinische Dienst Bayern am Montag mit. Im Jahr 2024 führten Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern demnach knapp 370 000 Begutachtungen in der Pflege durch.
Das waren zwölf Prozent mehr als ein Jahr zuvor und fast doppelt so viele wie 2014. Die Begutachtungen durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen von den Pflegekassen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Die Gutachter kommen, wenn jemand erstmals Pflege benötigt oder auch, wenn Menschen einen höheren Unterstützungsbedarf anmelden.
Die Auswertung zeigte, dass ein großer Teil der begutachteten Personen bereits erheblich in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt waren. Sieben von zehn erhielten demnach die Empfehlung für Pflegegrad 2 oder höher. Selbst bei den Erstbegutachtungen war dies in knapp der Hälfte der Fälle so. Bei weiteren 30 Prozent wurde Pflegegrad 1 empfohlen. Bei dem Rest wurde keine Pflegestufe bewilligt. Die Zahlen stammen aus dem bundesweiten Report Pflegebedürftigkeit des Dienstes, der für Bayern ausgewertet wurde.
Man sehe einen wachsenden Unterstützungsbedarf der Versicherten, sagte die Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern Claudia Wöhler. Dieser Trend werde sich angesichts der demografischen Entwicklung noch fortsetzen. Wöhler hatte aber auch eine gute Botschaft: „Pflegebedürftigkeit ist kein unveränderbarer Zustand“, sagte sie. Durch Reha könne sich der Zustand von kranken und gebrechlichen Menschen wieder verbessern. Prävention könne gar verhindern, dass Menschen pflegebedürftig werden. „Hier müssen wir ansetzen.“
Der Medizinische Dienstes ist oft der erste professionelle Ansprechpartner für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Seinem eigenen Anspruch nach will der Dienst nicht nur der Kontrolleur der Krankenkassen sein, der prüft, wie viel Geld und welche Leistungen den Menschen zustehen. Die Gutachter können auch Tipps geben, welche Heil- und Hilfsmittel den Alltag erleichtern können oder wie man die Wohnung pflegefreundlich umgestalten kann. Im Jahr 2024 sei dies bei 60 Prozent der Begutachtungen geschehen.

