Streit um Klingelruf im Seniorenheim:Wie schnell muss eine Pflegekraft am Bett sein?

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Die Rufglocke baumelt griffbereit über dem Bett. Bewohner Edgar Urlaub hat sie erst einmal benutzt, sagt er. (Foto: Nina von Hardenberg)

Maximal fünf Minuten dürfen vergehen, bis das Personal nach einem klingelnden Bewohner sieht, befand die Heimaufsicht in Würzburg. Ist das zu schaffen? Über einen Gerichtsstreit und die Frage, was gute Pflege wirklich ausmacht.

Von Nina von Hardenberg, Eibelstadt

Die Rufglocke, die dem Seniorenheim Eibelstadt zuletzt so viel Ärger gemacht hat, baumelt arglos an einem Kabel über dem Patientenbett. Marina Kuck, stellvertretende Pflegedienstleiterin, weißes wallendes Kleid, freundliches Gesicht, will zeigen, wie die Anlage funktioniert. Also angelt sie die Glocke zu sich, drückt den roten Knopf und zieht ihr Handy hervor. Piepsend geht ein Alarm ein. Sie und alle Pfleger im Haus können nun sehen, dass der Bewohner dieses Zimmers Hilfe braucht. Keine drei Minuten später fliegt die Tür auf und eine Kollegin kommt hereingerannt. „Ach ihr seid es nur“, sagt sie verwirrt. Sie habe doch gewusst, dass dieses Zimmer eigentlich nicht belegt sei.

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