Pfaffenhofen:Amtsarzt soll Landrat Martin Wolf begutachten

Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf

Landrat Martin Wolf vor seinem Unfall.

(Foto: dpa)

Wegen einer Gedächtnisstörung kann der CSU-Politiker seine Wiederwahl derzeit nicht annehmen.

Von Andreas Glas, Pfaffenhofen

Mehr als eine Woche nach der Landratswahl in Pfaffenhofen herrscht weiterhin Unklarheit darüber, ob der wiedergewählte Amtsinhaber Martin Wolf seinen Posten antreten kann. Nach einem Motorradunfall liegt der CSU-Politiker seit Anfang April im Krankenhaus. Er leidet an einer Gedächtnisstörung, die es ihm nicht erlaubt, die gewonnene Wahl anzunehmen.

Inzwischen hat das Landratsamt ein ärztliches Gutachten beim Amtsgericht beantragt. Von einem Amtsarzt erhoffe man sich nun "eine Aussage, ob Herr Wolf geschäftsfähig ist oder nicht", sagte ein Sprecher des Landratsamts.

Sobald Wolf wieder geschäftsfähig ist, hat er eine Woche Zeit, um die Wahl anzunehmen. Tut er dies nicht oder lehnt er ab, müssen binnen drei Monaten Neuwahlen angesetzt werden. Ein erster Versuch, den 61-Jährigen im Krankenhaus über das Wahlergebnis zu informieren, war am vergangenen Samstag gescheitert, "weil eine akut erforderliche medizinische Behandlung dies nicht ermöglichte", hieß es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Wie es weitergeht, falls der Amtsarzt den CSU-Politiker für geschäftsunfähig erklärt, darüber kann im Landratsamt niemand Aufschluss geben. "Dann werden wir weitere Schritte festlegen", sagte der Sprecher und verwies darauf, dass derzeit immer noch Rechtsexperten der Regierung von Oberbayern und des Innenministeriums damit befasst sind, die juristischen Unklarheiten zu beseitigen.

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