Süddeutsche Zeitung

Pauli klagt gegen den BR:Latex aus der Mottenkiste

Ihre Latex-Fotos in einem Glamourmagazin machten sie einst berühmt, heute möchte Gabriele Pauli damit nichts mehr zu tun haben. Deshalb hat sie nun gegen den BR geklagt, der die Aufnahmen im Zusammenhang mit einem Erotikmodell gezeigt hatte. Das Gericht räumt der Klage allerdings wenig Chancen ein.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ihre Latex-Fotos in einem Glamourmagazin haben Gabriele Pauli einst auch in politisch weniger interessierten Kreisen bekannt gemacht. Heute möchte die parteifreie Landtagsabgeordnete damit möglichst nichts mehr tun haben. Deshalb hat sie einen Prozess gegen den Bayerischen Rundfunk angestrengt, weil der diese Bilder wieder aus der Mottenkiste gekramt hatte.

Die einstige Fürther Landrätin ärgert sich ganz besonders, dass dies im Zusammenhang mit dem ehemaligen Erotikmodell Josefa Schmid geschehen ist, als die Blondine sich für die CSU auf einen Posten als Landrat bewarb.

Für das Politmagazin Kontrovers lag der Zusammenhang auf der Hand: provozierende Fotos von zwei CSU-Frauen und die Frage, wie die konservative Partei damit umgeht. Doch speziell mit dieser Dame, die sich für das Männermagazin Penthouse ablichten ließ, möchte Gabriele Pauli nicht in einen Topf geworfen werden. "Das ist ein massiver Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht", sagte sie am Montag vor der Pressekammer am Landgericht München I.

Zumal sie damals, wie sie jetzt wieder behauptete, von der Zeitschrift Park Avenue "reingelegt" worden sei: Man habe ihr damals einen seriösen Artikel zugesagt - "ich wurde jedoch aufs Glatteis geführt".

"Es spricht viel dafür, dass wir nicht für Sie entscheiden"

Beim BR versteht man diese Aufregung nicht. Es sei doch lediglich um die Frage gegangen, wie die Union mit solchen Auftritten umgehe. Und in diesem Zusammenhang habe man ganz kurz die Illustriertenseite mit den Latex-Bildern gezeigt. Immerhin habe Pauli seinerzeit sechs Stunden für diese Aufnahmen posiert und sich später sogar lobend über ihre Bilder geäußert, warf BR-Anwalt Gerd Hegemann ein. Pauli-Anwalt Klaus Rehbock bestand darauf, dass seine Mandantin damals in die Veröffentlichung so nicht eingewilligt habe.

Das Gericht machte Gabriele Pauli jedoch deutlich: "Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben - auch wenn Sie heute damit hadern, müssen Sie es wohl akzeptieren." Sie sei doch weder bei der Foto-Session bewusstlos gewesen, noch habe man ihr die Bilder von der Computerfestplatte gestohlen. "Es spricht viel dafür, dass wir nicht für Sie entscheiden", deutete der Vorsitzende bereits an. Natürlich sei nicht auszuschließen, dass eine höhere Instanz das später anders beurteilen könnte.

Das Gericht regte einen Vergleich an. Der BR zeigte sich immerhin bereit, diesen speziellen Beitrag nicht mehr zu zeigen. Das genügte Gabriele Pauli aber nicht: Sie verlangt eine Entscheidung des Gerichts. Die Kammer wird diese voraussichtlich am Dienstag bekanntgeben.

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SZ vom 14.02.2012/afis
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