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Passauer Messer-Mörder:BGH bestätigt Sicherungsverwahrung

Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag eines in Passau zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilen Mörders verworfen. Der wegen zwei Morddelikten vorbestrafte Mann hatte in Passau eine Krankenschwester umgebracht, als er von ihr bei einem Einbruch erwischt wurde.

Nach der Entscheidung der Karlsruher Bundesrichter sei das Urteil des Passauer Schwurgerichtes vom September 2007 nun rechtskräftig, teilte das Landgericht Passau am Dienstag mit.

Der 43 Jahre alte Mann war im Jahr 2006 an Allerheiligen in die Wohnung seiner Ex-Nachbarin eingestiegen, um dort nach Geld zu suchen. Die Krankenschwester war zu diesem Zeitpunkt auf dem Friedhof. Als die Frau zurückkam und den Täter überraschte, tötete der Mann sie mit mindestens 34 Messerstichen.

Bereits als 17-Jähriger hatte der Serienverbrecher seine schwer kranke Mutter vergewaltigt und umgebracht. Wegen Mordes bekam er damals vom Landgericht Regensburg eine zehnjährige Jugendstrafe. Später hatte der Mann dann einen behinderten Busfahrer töten wollen.

Dafür wurde er vom Traunsteiner Landgericht wegen Mordversuchs zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Im Herbst 2003 wurde der Mann aus dem Straubinger Hochsicherheitsgefängnis entlassen. Damals gab es noch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung, das Gesetz trat erst 2004 in Kraft.

Die Passauer Strafkammer betonte bei dem Urteil die Gefährlichkeit des Angeklagten. Sollte der Mann jemals wieder freikommen, müsse befürchtet werden, dass er erneut eine Gewalttat begeht, meinte die Vorsitzende Richterin.

Die Allgemeinheit müsse dauerhaft vor dem 43-Jährigen geschützt werden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte den Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung.

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dpa/odg
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