Passauer Goldschatz:Ein Fall für Rechtsgelehrte

Goldbarren bei Degussa, 2014

Weil die Lage an den Finanzmärkten unsicherer wird, ist Gold wieder attraktiv.

(Foto: Florian Peljak)
  • Die Rechtslage im Fund um den Goldschatz in Passau ist schwierig. Ein Besitzer ist bislang noch nicht in Sicht.
  • Das Grundstück des Juweliers hat nach seinem Tod mehrmals den Besitzer gewechselt, was die Frage, wem das Gold gehört, erheblich erschwert.
  • Strittig dürfte auch die Frage sein, ob den Bauarbeitern, die das Gold geborgen haben, ein Finderlohn von drei Prozent zusteht.

Von Hans Kratzer, Passau

An der Uni Passau schwitzen die Kandidaten der Rechtswissenschaften gerade über der juristischen Staatsprüfung. Der Passauer Goldfund, der vor wenigen Tagen ans Licht gekommen ist, wäre ein klassischer Fall, den die Professoren den Prüflingen aktuell vorlegen könnten. Er besitzt alle Ingredienzien einer verzwickten Rechtslage.

Vor allem geht es um die Frage, wem die bei Abrissarbeiten entdeckten Münzen und Barren im Gesamtwert von gut einer Million Euro denn nun gehören. Ein Besitzer ist bislang noch nicht in Sicht. Das Gelände, auf dem Bauarbeiter vor wenigen Tagen auf das Gold gestoßen sind, gehörte ursprünglich einem vor 15 Jahren gestorbenen Juwelier, der zwar verheiratet war, aber keine Kinder hatte. Der Goldfund stammt gemäß den Zeitungsblättern, in die er eingewickelt war, wahrscheinlich aus den 1960er Jahren.

Im Passauer Stadtarchiv wird nach Angehörigen des Juweliers gesucht

Das Grundstück des Juweliers hat nach seinem Tod mehrmals den Besitzer gewechselt, was die Frage, wem das Gold gehört, erheblich erschwert. Während im Passauer Stadtarchiv eifrig nach Angehörigen gesucht wird und nun immerhin feststeht, dass der Juwelier zwei Schwestern hatte, meldete der Bayerische Rundfunk (BR) am Mittwoch, der Eigentümer des Fundes sei ermittelt, es handle sich um einen jungen Passauer, der das Grundstück vor drei Jahren gekauft habe.

Andere Medienberichte brachten eine ältere, namentlich nicht genannte Dame ins Spiel, sie soll eine Verwandte des Juweliers sein. Sie soll sinngemäß gesagt haben, die Familie habe gewusst, dass da Gold gelagert war, aber darüber habe man nicht geredet. Der Juwelier sei sehr diskret gewesen.

Wenn ihr verwandtschaftliches Verhältnis zutrifft, könnte auch diese Dame Ansprüche geltend machen. Derzeit lagert das Gold in einem Bankschließfach des Passauer Fundbüros. Die Stadt hält sich bedeckt und erteilt zum Thema keine Auskünfte mehr. "Das ist ein ganz verzwickter Fall", sagt der Passauer Rechtsanwalt Markus Ihle stellvertretend für viele seiner Kollegen.

Erben womöglich Eigentümer des Goldes

Für ihn steht fest, dass es sich hier um keinen Schatz handelt. Ein solcher wäre es nur dann, wenn ein Eigentümer nicht zu ermitteln ist. In diesem Fall muss der Besitz aber auf einen Erben oder auf den Fiskus übergegangen sein, sagt Ihle. Entscheidend sei die Frage, ob das Haus des Juweliers verkauft wurde, ohne dass jemand von dem Gold wusste. Dazu gibt es ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu einem ähnlichen Fall. Dort war Geld in einem Kachelofen versteckt, weder Käufer noch Verkäufer wussten etwa davon. Laut Urteil sind die Erben Eigentümer des Geldes geblieben. Überträgt man dieses Urteil auf den Passauer Fall, sind nach wie vor die Erben des Juweliers Eigentümer des Goldes.

Strittig dürfte die Frage sein, ob den Bauarbeitern, die das Gold geborgen haben, ein Finderlohn von drei Prozent zusteht. Juristisch gesehen kann er sowohl dem Grundstückseigentümer zustehen, der den Auftrag zum Abriss erteilt hat, als auch den Arbeitern - wenn sie zum Beispiel den Auftrag, die Dosen wegzuschmeißen, nicht befolgt und sie eigenhändig geöffnet haben. Jedenfalls ist zu erwarten, dass die Juristenzunft in der Frage der Zuteilung des Goldes wie auch des Finderlohns in nächster Zeit einiges zu tun bekommen wird.

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