Er interviewte als Moderator eines rechten Podcasts Björn Höcke und Herbert Kickl, beides Politiker, die als rechtsextrem gelten. Er ist mutmaßlich Mitglied bei Danubia, einer Burschenschaft, die der bayerische Verfassungsschutz unter der Kategorie Rechtsextremismus aufführt und engagierte sich für die Identitäre Bewegung, ebenfalls im Verfassungsbericht genannt, Kategorie: rechtsextremistische Bestrebungen. Es ist also die Rede von einem Mann, dem rechtsextremes Gedankengut nicht fern zu sein scheint.
Und trotzdem ist dieser Mann als angehender Jurist Rechtsreferendar an einem bayerischen Landgericht in Passau. Der juristische Vorbereitungsdienst ist nach dem Studium der nächste Schritt, um Anwalt, Richter oder Staatsanwalt zu werden. Das Mitglied einer rechtsextremen Organisation also vielleicht in Richterrobe? Darf das sein?

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Toni Schuberl, der für die Grünen im Landtag sitzt, vermutet, dass in diesem Fall Kontrollmechanismen versagt haben und stellte deshalb eine Anfrage an die Staatsregierung, die der SZ vorliegt. Darin bestätigt das Innenministerium, dass besagter angehender Jurist seit Oktober 2024 als Rechtsreferendar am Landgericht Passau tätig ist. Weitere Auskünfte zu ihm macht es aus Datenschutzgründen nicht. Durch eine nicht allzu komplizierte Internetrecherche aber lässt sich so einiges zusammentragen. Die SZ hat den angehenden Juristen mit den Informationen, die über ihn zu finden sind, konfrontiert, aber keine Antwort erhalten.
Seine Interviews mit den Rechtsaußen-Politikern Höcke und Kickl von 2020 können bei einem Streamingdienst nachgehört werden. Es finden sich von ihm verfasste Artikel in rechten Medien, etwa 2018 in der Sezession des neu-rechten Verlegers Götz Kubitschek. In mehreren Zeitungsartikeln ist seine Mitgliedschaft bei der rechtsextremen Burschenschaft Danubia erwähnt, Fotos zeigen ihn in Burschenschaftsmontur. Ein Journalist des Spiegel traf den damals noch in München Studierenden und beschrieb seine zehn Zentimer lange Narbe über dem Ohr, die ihn als Mitglied der schlagenden Verbindung ausweist.
Auch seine Weltanschauung kann dort nachgelesen werden. „Ich finde es wichtig, dass etwas gegen den großen Austausch getan wird“, wird er zitiert und seine Überzeugung beschrieben, dass Deutschland bald mehrheitlich muslimisch geprägt sein werde, auch, weil das politisch gewollt sei. Mit welchen Mitteln dagegen vorgegangen werden müsse, sagte der junge Mann auch: „Deshalb braucht es Widerstand.“

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Es sind Überzeugungen, wie sie die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem beschriebene Identitäre Bewegung (IB) vertritt, bei der der angehende Jurist Mitglied sein soll. So steht es in mehreren Artikeln über ihn, so kann man das auf Fotos sehen. Dort ist der junge Mann in einem T-Shirt mit dem Logo der IB zu sehen, offenbar bei einer Sommerakademie der Bewegung. Ein anderes zeigt ihn bei einer Kundgebung der IB vor der Staatskanzlei in München, bei der er als Redner und Ordner aufgetreten ist.
Die Bilder sind von 2016. Lange her, könnte man sagen und darauf verweisen, dass seine Aktivitäten in der Zeit vor seiner Bewerbung in Passau zurückgingen. Vielleicht hat er sich ja aus der rechten Szene gelöst? Aktuelle Bilder legen etwas anderes nahe. Es gibt etwa eines von 2023, das ihn bei einem rechten Vernetzungstreffen im Haus der Identitären in Österreich zeigt. Und ein weiteres von 2024, also kurz vor Beginn seines Rechtsreferendariats in Passau, auf dem er farbentragend bei einem Burschentag in Österreich dabei war.
Rechtlich ist die Sache kompliziert
Toni Schuberl hat sich all das angesehen und sagt: „Nach allen Informationen, die ich einsehen konnte, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er das Grundgesetz aktiv bekämpft.“ Genau auf diese Frage scheint es anzukommen: Richtet sich eine Person aktiv gegen die Verfassung? So ergibt sich das aus der Antwort des Innenministeriums, die Schuberl bekommen hat und aus den Äußerungen des Oberlandesgerichts (OLG) München, das für das Landgericht Passau zuständig ist.
Rechtlich ist die Sache kompliziert. Die hohen Anforderungen zur Verfassungstreue, die für Richter und Beamte gelten, seien nur bedingt auf Rechtsreferendare übertragbar, teilt das OLG mit. Die Ausbildung müssten auch angehende Anwälte absolvieren, deren Berufsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.
Bewerbern, die Mitglied in einer extremistischen Organisation seien, dürfe die Aufnahme ins Referendariat nur „in besonderen Ausnahmefällen verwehrt werden“. So hätten es das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Gesetzgeber könne das Ergreifen dieser Berufe nicht dadurch unmöglich machen, „indem er die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst alleine wegen der Mitgliedschaft in einer solchen Organisation verwehrt“.
Abweisen aber könne man Bewerber, „wenn sich das Mitglied einer extremistischen Organisation aktiv verfassungsfeindlich betätigt mit dem Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Etwa, wenn die Person Funktionsämter übernommen habe, manchmal aber – im Einzelfall – könne auch die bloße Mitgliedschaft in einer Partei ausreichen, die verfassungsfeindliche Ziele hat.

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So war das im Fall eines Mannes, der gern Rechtsreferendar am Landgericht Bamberg geworden wäre, aber abgelehnt wurde und dagegen klagte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätige die Entscheidung 2024, ihn nicht zuzulassen. Besagter Bewerber hatte sich strafbar gemacht, weil er den Hitlergruß gezeigt hatte und aktives Mitglied der Neonazi-Partei „Der Dritte Weg“ war. Die Partei vertrete eine Ungleichwertigkeit und rechtliche Ungleichbehandlung von Menschen und verstoße damit gegen das Grundgesetz, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Man könnte nun sagen, auch eine rechtsextreme Burschenschaft und die Identitäre Bewegung vertreten ein solches Gedankengut. Oder aber zu der Auffassung kommen, dass ein aktives Bekämpfen des Grundgesetzes nicht vorliegt.
Offenbar kam das OLG zu diesem Schluss. Es ist für die Überprüfung der Bewerber am Landgericht Passau zuständig und gibt an, dass ein Anwärter nur dann zugelassen werde, wenn er „die Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht für Rechtsreferendare erfüllt“. Die „umfangreichen Prüfungen“ umfassten etwa einen unterschriebenen Fragebogen, auf dem Bewerber angeben müssen, ob sie Mitglied in einer extremistischen Organisation waren oder sind.
Auch anhängige Straf- oder Ermittlungsverfahren müssten sie melden und ein Behördenführungszeugnis abgeben, das Auskunft über mögliche Vorstrafen gibt. Zudem würden Bewerber über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst belehrt und müssten eine Erklärung unterzeichnen, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung bejahten und nicht gegen sie arbeiten würden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue könnten Auskünfte beim Verfassungsschutz oder im Stasi-Archiv angefordert werden.
Und noch etwas teilt das OLG mit: Auch im Nachhinein kann ein schon eingestellter Rechtsreferendar entlassen werden, wenn er aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht. Auch dieser Umstand liegt im Fall des besagten Referendars von Passau aus Sicht des OLG offenbar nicht vor. Das Innenministerium teilt über ihn mit: „Seit Dienstantritt sind keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen.“

