Coronavirus in Passau:Ärger im Impfparadies

Coronavirus - Ausgangsbeschränkungen in Passau

Bei Urteilen zur Maskenpflicht hat die bayerische Staatsregierung meist Recht bekommen - nun musste sie vor Gericht eine Niederlage hinnehmen.

(Foto: Lino Mirgeler/dpa)

In Passau gibt es beim Impfen keine Priorisierung mehr. Für Menschen mit Zweitwohnsitz sind allerdings keine Dosen vorgesehen - deshalb beschweren sich nun vor allem Studenten.

Von Lisa Schnell, Passau

Die Stadt Passau wird deutschlandweit als "Impfwunder" und Vorbild gefeiert. Nun beschweren sich vor allem Studenten, dass sie nicht geimpft werden, weil sie in Passau nur ihren Zweitwohnsitz haben. Aber zuerst zum Wunder: Von den etwa 53 000 Passauern haben rund 21 000 schon mindestens eine Impfung erhalten. Mit einer Impfquote von mehr als einem Drittel liegt Passau bayernweit (24,6 Prozent) und deutschlandweit (23,9 Prozent) vorne.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) führt den Erfolg unter anderem darauf zurück, dass jede Dose verimpft worden sei, weil Listen von Impfwilligen vorlagen, die bei einem Ausfall sofort angerufen werden konnten. Zudem bekam Passau als Grenzstadt zusätzliche 3800 Impfdosen. Als positive Konsequenz nennt er, dass es im April in Passau nur einen Corona-Toten gab. Zusammen mit einem relativ niedrigen Inzidenz-Wert von 100 ermöglicht die hohe Impfquote den Passauern neue Freiheiten. Das Gebiet, auf dem eine Maske getragen werden muss und Alkoholverbot herrscht, wird vom ersten Mai an verkleinert. Zudem entfällt beim Impfen die Priorisierung, da alle drei Priorisierungsgruppen durchgeimpft sind. Jeder, der möchte, kann nun geimpft werden, die Reihenfolge bestimmt das Alter.

Jeder allerdings, das stimmt nicht ganz. Ausgenommen sind Bewohner, die ihren Zweitwohnsitz in Passau haben, wovon rund 10 200 gemeldet sind. Vor allem Studenten sind betroffen, von denen sich manche wie in einem "Zwei-Klassen-System" fühlen. Laut Gesundheitsministerium aber müssten auch sie geimpft werden. Zuständig sei das Impfzentrum am Wohnort oder dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, wozu auch ein Zweitwohnsitz zählt, teilte das Ministerium der Passauer Neuen Presse mit.

Die Stadt Passau wiederum verweist darauf, dass die Regelung in dieser Form erst seit dieser Woche bestehe. Natürlich könnten in Zukunft auch Personen geimpft werden, die ihren Zweitwohnsitz in Passau hätten. Allerdings nur, wenn es genügend Impfdosen gebe. Denn es sei so: Die Verteilung der Impfdosen orientiere sich an den Erstwohnsitzen. Würden nun auch Bewohner mit Zweitwohnsitz geimpft, wären 20 Prozent zusätzliche Personen zu impfen und es drohe eine "notorische Unterversorgung". Ohne neue Dosen also keine Impfung. Für Personen mit Zweitwohnsitz aber gibt es aus dem Rathaus einen Tipp: Sie können sich ja an ihrem Erstwohnsitz impfen lassen.

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