Süddeutsche Zeitung

Revision vor dem Bundesgerichtshof:Prügeltod eines Passauer Schülers könnte neu verhandelt werden

Der Tod des 15-jährigen Maurice K. hatte im April 2018 weit über Passau hinaus Entsetzen ausgelöst. Den beiden mutmaßlichen Haupttätern drohen nun schärfere Strafen.

Knapp zwei Jahre nach dem Prügeltod eines 15 Jahre alten Schülers in Passau drohen den beiden mutmaßlichen Haupttätern schärfere Strafen. Ihnen muss wahrscheinlich am Landgericht neu der Prozess gemacht werden, wie sich am Donnerstag in der Revisionsverhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe abzeichnete. Die obersten Strafrichter halten es für möglich, dass die Schläge als vorsätzliches Tötungsdelikt zu werten sind. Das Urteil soll am 2. April verkündet werden. (Az. 1 StR 368/19)

Der Tod des 15-Jährigen hatte im April 2018 weit über Passau hinaus Entsetzen ausgelöst. Maurice K. hatte sich mit einem Gleichaltrigen, den er nicht leiden konnte, in der Innenstadt zu einer Schlägerei vor Schaulustigen verabredet. Als ihn drei weitere Kontrahenten angingen, eskalierte die Situation. Ein zehn Jahre älterer, durchtrainierter Mann versetzte ihm zwei heftige Schläge an die Schläfe und in den Bauch. Dann bekam K., der nur noch benommen an einer Schaufensterscheibe lehnte, von seinem ursprünglichen Gegner noch einmal drei wuchtige Schläge gegen den Kopf. Dem Schüler versagten die Reflexe, er erstickte nach einem Nasenbeinbruch am eigenen Blut.

Das Landgericht Passau hatte im Januar 2019 den 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 16-jährige Gegner und zwei andere junge Schläger bekamen Jugendstrafen auf Bewährung.

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft hätte der Älteste vorhersehen müssen, dass der ursprüngliche Gegner noch einmal nachsetzen würde. Von Schlägen gegen den Kopf gehe immer Todesgefahr aus - das hätten beide in Kauf genommen. Die Verteidigung führte an, dass K. nicht nach außen sichtbar geblutet habe. Er sei nur lethargisch gewesen.

Die dritte verhandelte Verurteilung dürfte wohl Bestand haben. Die vierte Strafe ist schon rechtskräftig. Revision eingelegt hatten die Staatsanwaltschaft, die Eltern des Opfers und zwei der Angeklagten.

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