Panne beim Verfassungsschutz:Herrmann räumt Fehler im Fall des Neonazi-Richters ein

Bereits im Juni hätten die Behörden wissen müssen, dass Richter Maik B. aus Lichtenfels ein Neonazi ist - doch die Information versandete. Ein "Einzelversehen" heißt es im Innenministerium.

Von Katja Auer und Mike Szymanski

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat im Fall des rechtsextremen Richters aus Lichtenfels einen Fehler der Sicherheitsbehörden einräumen müssen. Er erklärte am Mittwochabend im Landtag, dass die Ermittler bereits im Juni auf die Spur von Maik B. hätte kommen müssen. Der 29-Jährige war zu dem Zeitpunkt bereits dem Staatsschutz und dem Verfassungsschutz als Neonazi bekannt gewesen.

Im Juni hatte die Polizei erfahren, dass B. als Richter in Bayern arbeitet. Dennoch dauerte es noch mehr als drei Monate, bis die Verfassungsschützer aus diesen Informationen Konsequenzen zogen. Das Innenministerium geht von einem "Einzelversehen" aus, weshalb die Staatsschutzdienststelle der Polizei in Bayreuth erst am 30. September tätig werden konnte.

Maik B. aus Dienst entlassen

Am Dienstag ist B. aus dem Dienst entlassen worden. Er hatte selbst darum gebeten, erklärte das Amtsgericht. Im Landtag hat am Mittwoch die Aufarbeitung des Vorfalls begonnen. Herrmann führte aus, dass die bayerischen Sicherheitsbehörden monatelang nicht wussten, was B. beruflich macht. Der Jurist war im Oktober 2013 nach Bayern gezogen, nachdem er in Berlin seine Ausbildung absolviert hatte.

Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte B. seit Jahren beobachtet. Er war als Frontmann der Rechtsrock-Band "Hassgesang" aufgefallen und pflegte Kontakte in die nationale und internationale rechtsextreme Szene. Dies alles hatte der Verfassungsschutz in Brandenburg den Behörden in Bayern am 26. Februar nach Angaben Herrmanns auf einer halben Seite mitgeteilt. Aus Brandenburg habe es keine Informationen darüber gegeben, dass B. in Bayern in den öffentlichen Dienst wollte, betonte Herrmann.

Keiner fragte in Bayern nach

Am 11. März kam es zu einer Besprechung von Polizei, Verfassungsschutz und weiteren Rechtsextremismusexperten. Es ging auch um B. "Seine berufliche Tätigkeit war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt", teilte Herrmann mit. Dies änderte sich erst im Juni. Damals war im Fitnessstudio von B. geklaut worden. B. sagte als Zeuge aus und gab an, von Beruf Richter zu sein. Obwohl B. in der Staatsschutzdatei geführt worden war, versandete diese Information.

Mutmaßlicher Neonazi-Richter

Hier in Bamberg musste Maik B. beim Präsidenten des Oberlandesgerichts zum Rapport antreten. Nach einer Stunde war er entlassen.

(Foto: David Ebener/dpa)

Ein Kripobeamter aus Bayreuth wurde im Oktober stutzig. Erst dann wurde veranlasst, festzustellen, ob es sich bei dem Richter um den Neonazi aus Brandenburg handelt. Man verglich Fotos. Herrmann sprach von einer "Panne". Der Grünen-Abgeordnete Sepp Dürr sagte der SZ: "Die Behörde wäre verpflichtet gewesen, zu schauen, was der Neonazi macht, wenn er nach Bayern kommt." Auch der Rechtsexperte der SPD, Franz Schindler, erklärte, es gehöre zur Aufgabe des Verfassungsschutzes, dies zu wissen.

"Es wird keinen allgemeinen Radikalenerlass geben"

Auch nach der Entlassung des Richters sucht die Politik Wege, sich künftig vor Extremisten im Staatsdienst zu schützen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lehnt eine Rückkehr zur Regelanfrage für Beamte beim Verfassungsschutz ab. "Es wird keinen allgemeinen Radikalenerlass geben", sagte er am Mittwoch im Landtag. Er werde nicht die bayerische Staatsverwaltung "unter Generalverdacht" stellen.

Er selbst möchte am liebsten alles beim Alten lassen, weil es sich um einen Einzelfall handle. Dennoch sollen Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback nun prüfen, ob man zumindest für besonders sicherheitsrelevante Bereiche der Staatsverwaltung Beamte vom Verfassungsschutz durchleuchten lässt.

Kein pauschaler Verdacht gegen Richter

Vor Herrmanns Auftritt im Landtag hatte Seehofer Herrmann und Bausback ausdrücklich vor Vorwürfen in Schutz genommen. "Ich kann jetzt nicht erkennen, dass hier auf Ministeriumsebene irgendwas falsch gelaufen ist." Der Fall sei sehr schnell nach Bekanntwerden "aufgearbeitet und entschieden worden", sagte Seehofer. In Reihen der Opposition stößt das Vorgehen der Staatsregierung auf Ablehnung. "Richter pauschal zu verdächtigen statt einen Neonazi konkret zu beobachten", das sei nicht logisch, sagte Dürr von den Grünen.

Rechtsexperte Schindler warnte davor, auch nur in abgeschwächter Form zum Radikalenerlass zurückzukehren. "Der Staat hat grundsätzlich von der Verfassungstreue seiner Bürger auszugehen", sagte er. Sonst würde wieder eine Zeit der Schnüffelei beginnen. "Wir wären wieder dort, wo wir in den Siebzigerjahren waren", sagte Schindler. Bis 1991 hielt Bayern an der Regelanfrage fest - Millionen Beamtenanwärter waren bis dahin durchleuchtet worden.

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