Verfassungsgerichtshof:SPD klagt gegen Polizeiaufgabengesetz

Schon vor der Verabschiedung des Polizeiaufgabengesetzes gab es im Landtag scharfe Diskussionen zwischen Opposition und Staatsregierung. (Foto: dpa)
  • Nach den Grünen hat nun auch die Landtags-SPD Klage gegen das PAG eingereicht.
  • Landesvorsitzende Natascha Kohnen gibt sich überzeugt, dass es "einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält". Das Gesetz beschneide die Freiheit "in einer unerträglichen Weise".
  • Anfang Mai hatten in München Zehntausende gegen das PAG demonstriert.

Die Landtags-SPD hat - wie schon vor Wochen angekündigt - jetzt ihre Klageschrift gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Wie die SPD-Fraktion am Mittwoch weiter mitteilte, wird sie der Polizeirechtsexperte Prof. Mark Zöller von der Universität Trier als Prozessbeauftragter vertreten. Er habe auf 167 Seiten die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz zusammengetragen.

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Am 6. Juni hatte die Grünen-Landtagsfraktion beim Verfassungsgerichtshof ebenfalls Klage gegen das PAG eingereicht. "Wir klagen, weil mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz die Polizei von der CSU zusätzliche verfassungswidrige Eingriffsbefugnisse bekommen hat", schrieb die Fraktion damals auf Twitter.

Anfang Mai hatten in München Zehntausende gegen das Gesetz demonstriert, am 18. Mai wurde es mit der CSU-Mehrheit im Landtag beschlossen. Die FDP hatte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, dort plant auch die Landtags-SPD eine zusätzliche Klage.

"Die CSU hat das Polizeiaufgabengesetz ohne Rücksicht auf berechtigte Kritik durchs Parlament gepeitscht", erklärte die SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Natascha Kohnen. "Das Gesetz beschneidet die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer unerträglichen Weise. Ich bin überzeugt, dass es einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält."

Die SPD bemängelt vor allem einen völlig unzureichend definierten Begriff der "drohenden Gefahr", auf den sich viele Detailregelungen des Gesetzes bezögen. "Dadurch verstößt das PAG klar gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot", betonte Zöller.

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