Opfer einer Gewalttat berichten immer wieder, welch unglaubliche psychische Belastung das Verbrechen für sie darstellt. Viele benötigen eine Psycho- oder Traumatherapie. Die am 24. Juli 2012 vom Freistaat auf den Weg gebrachte "Stiftung Opferhilfe Bayern" unterstützt hierbei finanziell. Auch Schmerzensgeld kann gewährt werden. Rund 700 Bürger erhielten bisher Hilfe. Dass es die Stiftung gibt, wird weithin begrüßt. Am Opferschutz selbst gibt es jedoch auch Kritik. Den Antrag an die Stiftung auszufüllen, bereitet keine übermäßige Arbeit. "Ich halte wirklich viel von dieser Stiftung, weil sie sehr unbürokratisch hilft", sagt Alfons Hrubesch, Vorsitzender des Vereins "Opferhilfe Oberfranken". Immer, wenn es Probleme mit der Entschädigung gibt - zum Beispiel, weil ein mittelloser Täter nicht zahlen kann - verweist er an die Stiftung: "Ich habe von den Opfern bisher noch nie negative Rückmeldungen erhalten."
Dass es die Stiftung aber überhaupt braucht, sieht der ehemalige Polizist kritisch: "Die Beweislast liegt laut Opferentschädigungsgesetz beim Opfer." Immer wieder gab es Vorstöße, dies zu ändern, doch die waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Bis heute muss das Opfer die Tat beweisen und darlegen, dass sie ursächlich für gesundheitliche Schäden ist. Gelingt dies nicht, gibt es keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). "Dass Täter schweigen dürfen, während Opfer erzählen müssen, finde ich katastrophal", sagt Hrubesch, der 2004 selbst Opfer einer versuchten Tötung wurde und bis heute mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales - einer Landesbehörde - über eine Entschädigung streitet.
Günther Wagner von der Außenstelle Rottal-Inn der Verbrechensopferhilfe "Weißer Ring" bestätigt, dass diese Beweispflicht oft sehr ungünstig für die Opfer ist. Man stehe grundsätzlich auf der Seite der Opfer: "Es ist auch für uns frustrierend, wenn Täter, etwa bei einem Vergewaltigungsdelikt, mangels Beweisen freigesprochen werden." Dies bedeutet, dass alle staatlichen Einrichtungen eine Unterstützung des Opfers ablehnen müssen: "Denn es fehlt ja ein Urteil." In solchen Fällen ist er dankbar für die Stiftung: "Von uns beratene Opfer erhielten dort schon mehrere tausend Euro."
Zwischen 60 und 200 Bürger wenden sich pro Jahr an die Stiftung Opferhilfe Bayern. "Wir sind neben dem Staat und privaten Initiativen die dritte Säule der Opferhilfe", sagt Vorstandsvorsitzender Peter Werndl. Normalerweise tagt der Zuwendungsausschuss viermal im Jahr und bearbeitet bis zu 70 Anträge. Die Stiftung finanziert sich vor allem aus Spenden und Geldbußen-Zuweisungen der Gerichte. Sollte man Opfern mehr Glauben schenken, auch wenn es keine handfesten Beweise für die Tat hat? Diese Frage, sagt Wagner, werde beim "Weißen Ring" immer wieder erörtert. Er selbst findet so eine Beweislastumkehr schwierig. Er habe schon erlebt, dass ein angebliches Vergewaltigungsopfer zwei von ihr beschuldigte Männer ins Gefängnis brachte: "Sie wurden zu jeweils sieben Jahren verurteilt." Viel später stellte heraus, dass die Frau sie zu Unrecht beschuldigt hatte.