Reform beim LadenschlussgesetzWas sich beim Einkaufen in Bayern ändert

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Regulär dürfen Geschäfte auch künftig in Bayern nur zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Dafür soll es mehr Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage geben.
Regulär dürfen Geschäfte auch künftig in Bayern nur zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Dafür soll es mehr Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage geben. Jörg Carstensen/dpa

Die bayerische Staatsregierung legt ein neues Ladenschlussgesetz vor. Die Standard-Öffnungszeiten bis 20 Uhr werden dabei nicht angetastet. Etwas mehr Freiheiten für Händler und Kunden soll es trotzdem geben.

Von Johann Osel

Mehr verkaufsoffene Sonntage, weitere Einkaufsnächte, Spielräume für digitale Mini-Supermärkte – die Staatsregierung hat ihre schon länger geplanten Änderungen beim Ladenschluss auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag den Gesetzentwurf, der nun in die Verbände-Anhörung und später in den Landtag gehen soll. Das neue Gesetz könnte Mitte 2025 in Kraft treten. Die Neuerung stehe für „Klarheit, Freiheit und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU), man baue zudem Bürokratie ab. Es bleibe allerdings bei der Standard-Öffnungszeit, Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr. Das Gesetz sei „ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Wirtschaftsfördergesetz“. Bereits im Sommer hatte sich das Kabinett auf Eckpunkte für die kleine Reform geeinigt.

In der Debatte hatte es weitergehende Forderungen gegeben – auch aus den Reihen der Regierungsparteien CSU und Freie Wähler. Im Raum stand etwa eine flexiblere Abendöffnung werktags, sofern Ladeninhaber dies wünschen. Dem hatte die Staatsregierung schnell eine Absage erteilt. Seit Jahrzehnten hatte sich die Politik in Bayern gar nicht an das Thema herangetraut – auch weil es mit der Frage einer möglichen Sonntagsöffnung und der starken Lobby der katholischen Kirche im Freistaat stets emotional aufgeladen war. Die Gewerkschaftssicht kommt dazu. Aktuell gilt nur noch in Bayern eine alte Bundesregelung von 1956.

Laut dem Gesetzentwurf sind in Städten und Gemeinden künftig bis zu acht verkaufsoffene Einkaufsnächte erlaubt, ohne dass es einen Anlass wie ein regionales Fest braucht. Einzelne Läden können bis zur vier individuelle Einkaufsnächte an Werktagen auflegen, bis 24 Uhr. Das wäre zum Beispiel ein abendlicher Verkauf in einer Buchhandlung, wenn diese eine Lesung anbietet. Weiterhin möglich sind wie bisher vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Kommune, hierbei sollen bürokratische Hürden abgebaut werden.

Auch beim Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten – wie bisher an bis zu 40 Tagen pro Jahr – gibt es mehr Flexibilität. Die Kriterien und das erlaubte Warensortiment werden vereinfacht. Erlaubt ist in Tourismusorten unter anderem der Verkauf von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr, Presse, Blumen, Devotionalien und Bade- und Sportzubehör, sofern das zum Ort passt. Ein Beispiel, so Scharf: Wanderschuhe in Berchtesgaden, sofern es einen Laden gibt, der am Sonntag öffnet.

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Digital und ohne Personal betriebene Kleinstsupermärkte dürfen künftig 24 Stunden und auch an Sonn- und Feiertagen öffnen – sofern Gemeinden nicht selbst andere Regelungen erlassen. Die Verkaufsfläche ist auf 150 Quadratmeter beschränkt, nicht aber das Warenangebot. Diese Verkaufsstätten gelten gerade in kleinen Gemeinden ohne Supermarkt als Option für die Nahversorgung. Hier bestand aber akut Regelungsbedarf, die Mini-Märkte sollen der Anlass für die Staatsregierung gewesen sein, sich überhaupt mit dem Ladenschlussgesetz zu beschäftigen.

Dabei wurden allerlei Begehrlichkeiten geweckt. Vorstöße für mehr Freiräume beim Ladenschluss kamen von CSU und FW im Münchner Stadtrat, von jungen CSU-Abgeordneten im Landtag und von Teilen der Jungen Union in Bayern – man müsse endlich die „Lebensrealität“ abbilden und „eingefahrene Denkmuster“ ablegen. Die FDP hatte in der vergangenen Wahlperiode, als sie noch im Landtag saß, einen eigenen Gesetzentwurf zum Ladenschluss vorgelegt. Der Handelsverband Bayern sah aber im Gesamtbild der Branchen keine Notwendigkeit für eine längere Abendöffnung – wegen des Personalmangels und aus Sorge, dass das Geschäft dadurch lediglich gestreckt werde.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) sagte am Dienstag, man habe versucht, „die Dinge behutsam weiterzuentwickeln, ohne jemanden zu sehr auf die Füße zu treten“. Man folge ausdrücklich nicht dem Trend anderer Bundesländer, bis Mitternacht zu öffnen. Dies freue vielleicht Kunden, aber könne von Einzelhändlern, oft familiengeführten Betrieben, nicht abgebildet werden. Am Ende könne sich „der Große“ den Schichtbetrieb leisten, „der Kleine“ nicht und der Betrieb verschwinde. Der Gesetzentwurf biete aber „Möglichkeiten, wieder Leben in die Bude zu bringen“.

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