Der Oberste Rechnungshof (ORH) hat am Freitag den Freistaat Bayern wegen überteuerter Ankäufe von Immobilien ermahnt. Seit 2018 habe es bei Objekten Kaufpreise von zum Teil mehr als 90 Prozent über dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert gegeben. Bereits im Februar hatte der ORH dazu auf die Prüfung von vier Grundstücken verwiesen: das "Karmelitenkloster" in Straubing, den "Himbeerpalast" in Erlangen, ein weiteres Areal in Straubing sowie eine ehemals von der Bahn genutzte Fläche in Nürnberg. Die Areale wurden meist für universitäre Zwecke erworben. In den Fällen, so der ORH, habe die Verwaltung nicht nachgewiesen, dass diese "Überwertankäufe" die jeweils einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung waren oder dass sie die wirtschaftlichste Alternative darstellten.
Weitere Überwertankäufe seien erfolgt, auch weiterhin sei damit zu rechnen, da das Bauministerium dieses Jahr Regeln dafür festgelegt hat. Derlei Ankäufe sollten aber "nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen" stattfinden. Daher sieht sich der ORH zur Ermahnung veranlasst - über eine sogenannte beratende Äußerung an den Landtag. Darin fordert er, "an die Wirtschaftlichkeit von Überwertankäufen und deren Nachweis besonders hohe Anforderungen zu stellen". Der Freistaat solle "das Budgetrecht des Parlaments wahren" und vor Abschluss eines Kaufvertrags "per Gesetz darüber entscheiden, ob ein Überwertankauf erfolgen und, wenn ja, wie dieser finanziert werden soll".
Das Bauministerium von Kerstin Schreyer (CSU) teilte mit, man werde die Empfehlungen "sorgfältig prüfen". In den vier Fällen handele es sich jedoch sehr wohl "um die einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung. Der Landtag war in allen Fällen umfangreich eingebunden". Der Vorschlag, bei solchen Ankäufen eine "einzelfallgesetzliche Ermächtigung zu schaffen", sei "haushalts- und verfassungsrechtlich nicht geboten und würde zudem die Handlungsfähigkeit des Freistaats beim Grunderwerb zu stark einschränken". Die grüne Haushaltspolitikerin Claudia Köhler sieht in der ORH-Äußerung "eine ordentliche Watschn" - wegen eines "sorglosen Umgangs mit Steuergeldern". Helmut Kaltenhauser (FDP) rügt "Steuergeldverschwendung in Reinkultur".