Oberprex:Enteignung war rechtens

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Klagen gegen Beschlagnahme von Nazi-Treffpunkt abgewiesen

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

Die Enteignung des früheren Nazi-Treffpunkts im oberfränkischen Oberprex (Kreis Hof) war rechtens. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden und damit zwei Klagen abgewiesen. Auf Rückgabe hatte die ehemalige Eigentümerin der Immobilie geklagt, die das Anwesen an ihren Sohn vermietet hatte. Ihr Sohn ist Tony Gentsch, der als einer der führenden Köpfe der 2014 als verfassungsfeindlich verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" galt. Gentsch hatte zusammen mit einem Mitgesellschafter, ebenfalls einem führenden Kopf der Neonazi-Szene, in Oberprex einen Versandhandel mit NS-Devotionalien betrieben. Als das "Freie Netz Süd" verboten wurde, hatte der Freistaat sowohl die Immobilie nach Vereinsrecht eingezogen - als auch die Ware des Onlinehandels. Beides war zulässig, wie nun das Gericht entschieden hat. Die Entscheidung wurde den Verfahrensbeteiligten bisher nur mitgeteilt, erklärte eine Gerichtssprecherin. Sobald die Begründung den Klägern zugegangen ist, haben diese einen Monat Zeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

Das Anwesen "Oberprex 47" war einmal ein Gasthaus. Als dieses geschlossen wurde, kaufte es die Mutter von Gentsch. Zur Altersvorsorge, wie sie selbst angab. Ihr Sohn baute das Anwesen zu einem bundesweit bekannten Stützpunkt für Rechtsextremisten aus. Laut Innenministerium fanden dort schulungsähnliche Veranstaltungen statt, einschlägige "Historiker" sollen aufgetreten sein. Vor allem nach den Heß-Gedenkmärschen von Wunsiedel trafen sich dort Rechtsextremisten nicht nur aus Bayern. Das Haus wurde deklariert als "Nationales Zentrum Hochfranken", es war unter anderem mit Überwachungskameras gesichert. Während der Veranstaltungen der braunen Szene in Oberprex, einen Ortsteil von Regnitzlosau, glich das Dorf einer Festung. Am ersten Verhandlungstag vor Gericht hatte die ehemalige Eigentümerin des Anwesens über einen Anwalt angeben lassen, sie sei politisch nicht interessiert und habe das Objekt lediglich ihrem Sohn überlassen.

© SZ vom 09.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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