Süddeutsche Zeitung

Oberpfalz:Arnschwang: Konnten die Behörden wissen, wie gefährlich der Täter war?

  • Ein 41 Jahre alter Afghane hat in einer Asylunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang einen fünfjährigen Jungen erstochen.
  • Die Behörden wehren sich gegen Kritik, man habe den vorbestraften Mann in einer Unterkunft mit Kindern untergebracht.
  • Es habe keine Anzeichen für eine solche Eskalation gegeben, hieß es. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will nun prüfen lassen, ob das stimmt.

Von Andreas Glas und Lisa Schnell, Arnschwang

Nach dem Mord an einem fünfjährigen Buben in einer Asylunterkunft in Arnschwang (Landkreis Cham) wehren sich die Behörden gegen den Vorwurf, die Gefährlichkeit des Täters unterschätzt zu haben. Es habe "keinerlei Anhaltspunkte" gegeben, "dass es zu einer solchen Eskalation" kommen könne, teilte die Regierung der Oberpfalz am Dienstag in einer Presseerklärung mit. Zuvor hatte die Landtags-Grüne Christine Kamm kritisiert, dass die Bezirksregierung den 41-jährigen Täter aus Afghanistan trotz seiner kriminellen Vergangenheit in eine Unterkunft einquartiert hatte, in der auch alleinstehende Frauen und Kinder leben. "Man hätte eine andere Form der Unterbringung suchen müssen", sagte Kamm.

Am Montag war bekannt geworden, dass der Mann, der am vergangenen Samstag den Bub mit einem Messer getötet und dessen Mutter schwer verletzt hatte, zuvor fast sechs Jahre wegen Brandstiftung in Haft gesessen hatte. Im Jahr 2009 hatte er in München ein Appartement angezündet, in dem er mit seiner damaligen Frau wohnte. Seit seiner Haftentlassung 2015 musste er eine Fußfessel tragen. Laut Staatsanwaltschaft durfte er sich seiner Frau nicht mehr nähern, weil "die Gefahr der Begehung einer weiteren ähnlich schweren Tat" bestanden habe. "Man hat die Gewaltgefahr wohl nur gegen seine Frau gesehen. Eine Gefahr für andere wurde offensichtlich nicht in hinreichendem Maß gesehen", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag.

Es müsse nun geprüft werden, ob es nicht doch ersichtlich war, dass der Afghane auch eine Gefahr für andere Menschen war. Der 41-Jährige war im Zuge des Polizeieinsatzes am Samstag erschossen worden. In der Zeit zuvor hatte er sich mehrfach über Kinderlärm in der Asylunterkunft beschwert. Die Regierung der Oberpfalz teilt aber mit, dass die Streitigkeiten "jeweils einvernehmlich befriedet wurden". Man habe "keinerlei Hinweise", dass der Mann vor der Bluttat gewalttätig wurde, sagt auch die Staatsanwaltschaft.

Nach SZ-Informationen wurde der Afghane aber mindestens einmal psychisch auffällig: Im Jahr 2015 soll er einen Suizidversuch unternommen haben und im Anschluss in einem Bezirksklinikum stationär behandelt worden sein. Danach durfte er nach Arnschwang zurückkehren. Diese Unterbringung begründet die Bezirksregierung damit, dass es in der Oberpfalz keine Asylunterkunft gebe, "in der ausschließlich Einzelpersonen oder kinderlose Ehepaare untergebracht werden". Weil der Mann während seiner Haft zum Christentum konvertierte, sei zudem "nur die Unterbringung in der nicht überwiegend muslimisch geprägten Unterkunft in Arnschwang in Frage" gekommen.

Dass sich der Afghane taufen und firmen ließ, war letztlich auch der Grund, weshalb er nach Ende seiner Haft in Deutschland bleiben durfte. Zwar wollte ihn die Stadt München abschieben, doch hatte der Mann beim Münchner Verwaltungsgericht argumentiert, dass ihm als Konvertit in Afghanistan der Tod drohe. Das Gericht folgte dieser Argumentation und setzte die Abschiebung aus. Seither lebte der Mann mit einer Duldung in Arnschwang.

Innenminister Herrmann fordert nun eine sorgfältige Prüfung von Asylbewerbern, die zum Christentum konvertieren. Man müsse genau hinschauen, ob eine Taufe "vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen". Im Fall des Täters von Arnschwang hielt das Verwaltungsgericht München dessen Übertritt zum Christentum für glaubwürdig. Das Gericht hatte ihn unter anderem zu Bibelinhalten befragt. "Wir werden noch mal darüber reden müssen, etwa mit den Kirchen", sagte Herrmann mit Blick auf den Glaubensübertritt von Asylbewerbern zum Christentum. Zudem werde nun geprüft, ob es weitere Fälle gibt, in denen gewalttätige Asylbewerber nicht abgeschoben werden können.

Die Mutter konnte am Dienstag erstmals vernommen werden

Unterdessen wurde bekannt, dass der Täter von Arnschwang die Brandstiftung 2009 nur begangen hatte, um die Tat seinem Cousin in die Schuhe zu schieben, der mit der Frau seines Bruders eine außereheliche Beziehung hatte. Durch diese Affäre sah der Täter offenbar die Ehre seines Bruders beschmutzt. Der Racheplan am Cousin scheiterte, sein Bruder aber tötete die Frau ein halbes Jahr später, weil sie ihn verlassen wollte. Er sitzt inzwischen in Haft.

Neue Erkenntnisse gibt es auch zum Motiv für die Bluttat vom vergangenen Samstag. Den Aussagen der Mutter des getöteten Buben zufolge, habe der Angreifer sich einmal mehr durch Kinderlärm in seiner Ruhe gestört gefühlt. In der Folge sei es zum Streit und zur tödlichen Attacke gekommen.

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Quelle:
SZ vom 07.06.2017/bhi
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