Oberpfalz:Versäumnisse im Fall Arnschwang wohl größer als gedacht

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Mostafa J. tötete am vergangenen Samstag in einer Unterkunft in der Oberpfalz einen Fünfjährigen und verletzte dessen Mutter schwer. Die Polizei erschoss den Angreifer am Tatort. (Foto: dpa)
  • Das Münchner Verwaltungsgericht hielt es für wahrscheinlich, dass Mostafa K. nach seiner Haftstrafe wegen Brandstiftung weitere Straftaten begehen würde.
  • Trotzdem quartierten die Behörden ihn in einer Arnschwanger Flüchtlingsunterkunft ein, wo er einen fünfjährigen Jungen tötete.
  • Nun stellt sich die Frage, ob die Behörden ausreichend über die Gefährlichkeit von Mostafa K. informiert waren.

Von Andreas Glas und Lisa Schnell, Arnschwang

Die Versäumnisse im Fall des Messerangreifers von Arnschwang scheinen größer zu sein als gedacht. Das Münchner Verwaltungsgericht hielt Mostafa K. einem Beschluss von 2014 zufolge für gemeingefährlich, bescheinigte ihm erhebliche kriminelle Energie und hielt es für wahrscheinlich, dass er im Anschluss an seine Gefängnisstrafe wegen Brandstiftung weitere Straftaten begeht.

Trotzdem quartierten die zuständigen Behörden den Afghanen nach seiner Haftentlassung wohl ohne spezielle Sicherheitsvorkehrungen in der Arnschwanger Unterkunft ein, in der auch alleinstehende Frauen und Kinder lebten. Dort tötete Mostafa K. am vergangenen Samstag einen Fünfjährigen und verletzte dessen Mutter schwer. Die Polizei erschoss den Angreifer am Tatort.

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Auch die Leiche des mutmaßlichen Täters wurde inzwischen obduziert. Demnach feuerte ein Polizeibeamter acht Schüsse auf den Mann ab, von denen einer tödlich war.

Die neuen Erkenntnisse bringen Freistaat und Regierung der Oberpfalz in Erklärungsnot, die gemeinsam für die Unterbringung des verurteilten Straftäters zuständig waren. Die Bezirksregierung hatte am Montag betont, es habe "keine Anhaltspunkte" gegeben, "dass es zu einer solchen Eskalation" kommen könnte. Doch waren die Warnungen des Verwaltungsgerichts nicht Anhaltspunkt genug, den Täter für gefährlich zu halten?

Im Sommer 2014 bestätigte das Gericht die Prognose der JVA Landsberg am Lech, "dass in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit durch neue vergleichbare Straftaten (...) ernsthaft droht". Explizit hieß es, dass "ohne adäquate Behandlungsmaßnahmen die Gefahr erneuter schwerwiegender Straftaten gegen Leib und Leben anderer Personen ausgehe". Zudem wurde Mostafa K. eine "Sucht- und Gewaltproblematik" bescheinigt.

Während der Haft sei Mostafa K. ebenfalls "erheblich und wiederholt in disziplinarisch relevanter Weise" aufgefallen. Seine frühere Ehefrau etwa soll er aus dem Gefängnis heraus angerufen und mit dem Tod bedroht haben. Auch das Landgericht Augsburg betonte nach der Haftentlassung das weiterhin hohe Gefährdungspotenzial. Um zu verhindern, dass er sich seiner früheren Frau wieder nähert, musste Mostafa K. fortan eine Fußfessel tragen - die aber keinen Schutz für die Bewohner der Unterkunft in Arnschwang bedeutete.

Gerichtlich verordnetes Anti-Gewalt-Training

Nun stellt sich die Frage, ob die Behörden ausreichend über die Gefährlichkeit des Afghanen informiert waren - und warum offenbar keine wirksamen Schutzmaßnahmen für dessen Mitbewohner in der Asylunterkunft ergriffen wurden. Das Sozialministerium, das für die Verteilung von Asylbewerbern auf die Regierungsbezirke zuständig ist, teilt auf SZ-Nachfrage mit, dass im Ministerium nichts darüber bekannt gewesen sei, dass Mostafa K. als allgemeingefährlich galt.

Wohl aus Unwissenheit und weil laut Ministerium die Asylunterkünfte knapp gewesen seien, schickte man ihn in die Oberpfalz. Die Unterbringung in der Oberpfalz sei auch auf Wunsch der eigentlich zuständigen Bezirksregierung in Oberbayern erfolgt, teilt die oberpfälzische Bezirksregierung mit. Mostafa K., der vor seiner Haft in München lebte, habe außerhalb Oberbayerns untergebracht werden sollen, um ihn möglichst weit weg zu halten von seiner früheren Frau.

Die Personalie Mostafa K. sei der Regierung der Oberpfalz "aufgrund der kriminalpolizeilichen Sicherheitsbewertung im Hinblick und ausschließlich wegen der ausgesprochenen Bedrohung gegenüber der vormaligen Ehefrau des Täters" übertragen worden, teilt die Behörde mit. Dass der Afghane vom Verwaltungsgericht als allgemeingefährlich eingeschätzt wurde, war der Bezirksregierung offenbar ebenfalls nicht bekannt. "Wäre eine Allgemeingefährdung festgestellt worden, hätte der Betroffene zwingend in Sicherungsverwahrung genommen werden müssen", so die Behörde.

Dass die Wahl der Unterbringung letztlich auf Arnschwang fiel, habe auch damit zu tun gehabt, dass Mostafa K. zum Christentum konvertiert war und man ihn deshalb "in einer nicht überwiegend muslimisch geprägten Unterkunft" unterbringen wollte. Eine Unterkunft, "in der ausschließlich Einzelpersonen oder kinderlose Ehepaare untergebracht werden", gebe es in der Oberpfalz nicht.

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Nach seiner Haftentlassung 2015 unterzog sich Mostafa K. einer Suchtentwöhnungstherapie und absolvierte ein Anti-Gewalt-Training. Beides war gerichtlich verordnet worden, beides hatte er nach Auskunft der Führungsaufsicht binnen eines halben Jahres erfolgreich beendet. Doch ob diese Maßnahmen adäquat waren, ist zweifelhaft. Auch danach zeigte der Mann ein psychisch auffälliges Verhalten, er unternahm einen Suizidversuch.

Wegen anhaltender Depressionen und weil sich Mostafa K. offenbar einsam fühlte, drängte sein Bewährungshelfer darauf, ihn in eine größere Stadt umzuquartieren. Einen entsprechenden Antrag lehnte die Regierung der Oberpfalz ab. Mostafa K. musste in Arnschwang bleiben, wo es dann zur Tragödie kam.

© SZ vom 08.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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