Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg:Gustl Mollath ist wieder ein freier Mann

Nach sieben Jahren kann Gustl Mollath die geschlossene forensische Abteilung in Bayreuth verlassen. Er selbst ist von der Entscheidung so überrascht, dass er zunächst nicht weiß, wo er heute schlafen wird. Das Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg beginnt frühestens 2014 - mit einigen wichtigen Änderungen.

Der Tag zum Nachlesen im Newsblog. Von Katja Auer, Ingrid Fuchs und Uwe Ritzer

Am Dienstag, 6. August 2013, ist es soweit: Nach sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie kommt Gustl Mollath frei. Unverzüglich. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hat eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Regensburg kassiert, ein Wiederaufnahmeverfahren beschlossen - und ordnete seine sofortige Freilassung an.

Kurz nach elf Uhr mittags erfährt Gustl Mollath die außergewöhnliche Nachricht. Bis er die verhasste Psychiatrie in Bayreuth schließlich verlässt, dauert es noch Stunden. Um 18 Uhr kommt er schließlich mit zwei Freunden und zwei Pflanzen unterm Arm nach draußen. Er trägt eine Dattelpalme und ein Orangenbäumchen, die er aus Kernen selbst gezogen habe.

Noch stünde nicht fest, wo er heute schläft, erklärt Mollath. Es gehe ihm darum, erstmal Ausweispapiere zu organisieren. Auf die Frage nach seinem Gefühl antwortet er: "Es ist in jedem Fall eine dementsprechende Freude, auch wenn man mir das jetzt so nicht ansieht." Denn seit er die Nachricht erhalten habe, sei es "einfach nur Stress" gewesen, weil er so schnell zusammenpacken musste.

Zwei Buchstaben bringen die Freiheit

Diesen Stress hat der Senat des OLG Nürnberg mit seiner überraschenden Entscheidung ausgelöst. Er stützte sich dabei vor allem auf ein ärztliches Attest, das als "unechte Urkunde" und damit als zwingender Wiederaufnahmegrund im Sinne der Strafprozessordnung gewertet wurde.

Der Grund: In dem Attest werde der Name der Praxisinhaberin genannt, die Mollaths Frau damals gar nicht selbst behandelt habe. Entsprechend sei das Gericht damals davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Das OLG räumt zwar ein, dass bei übermäßiger Vergrößerung der Urkunde ein Vertretungshinweis in Form der Kürzel "i.V." erkennbar sei - jedoch zu winzig. "Auf dem Attest in Originalgröße ist dieser Zusatz aber weder für den Senat noch für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen."

Die Entscheidung des OLG überrascht zu diesem Zeitpunkt nicht nur Mollath selbst, sondern auch seine Unterstützer und die Medien. Nachdem er seinem Mandanten die Nachricht überbracht hat, deutet Anwalt Gerhard Strate an, dass Mollath die Psychiatrie wohl gegen 15 Uhr verlassen werde. Für Journalisten ein entscheidender Hinweis.

Warten auf den freien Mann

SZ-Reporterin Katja Auer positioniert sich schon gegen 14 Uhr 30 zusammen mit einem guten Dutzend weiterer Journalisten vor dem Bezirksklinikum. Kameraleute filmen die Schranke oder die wartenden Kollegen. Ein erster Übertragungswagen fährt vor.

Die Mitarbeiter des Klinikums waren so nett, zwei Kästen Wasser herauszustellen. Die Post kommt, aber kein Gustl Mollath. Die Schranke geht auf, nur ein Besucher. Kurz darauf fährt ein Polizeiauto vor, wendet und fährt wieder. Es tut sich nichts. Kein Unterstützer von Mollath zu sehen. Im Netz werden von ihnen jedoch bereits fleißig Hilfsmaßnahmen beworben, etwa Spendenaufrufe über Twitter.

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