Oberlandesgericht München:Kulturkampf ums Kuhgebimmel

Oberlandesgericht München: Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen um das Geläut von Kuhglocken.

Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen um das Geläut von Kuhglocken.

(Foto: Christine Meder/Mauritius)
  • Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen um das Geläut von Kuhglocken. Immer wieder traf man sich vor Gericht.
  • Nun hat das Oberlandesgericht München entschieden: Die Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter bimmeln.
  • Der Anwalt der Kläger wird wohl Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Von Matthias Köpf

Genau 20 Kälber hat Regina Killer gerade im Stall, und natürlich haben sie alle einen Namen. Welche von ihnen sie im Juni wieder auf jene Wiese treiben will, das kann Regina Killer noch nicht genau benennen, aber vier, fünf oder sechs Stück würden es schon wieder werden. "Wenn's dann so weit ist, dann entschuldige ich mich bei denen", sagt die Bäuerin aus Föching bei Holzkirchen. Mit "denen" meint sie nicht das Ehepaar, das seit einigen Jahren in einem aufwendig hergerichteten Haus jenseits ihres Weidezauns am Rande des kleinen Weilers Erlkam lebt und mit dem sie nun schon in dritter Instanz über die Kuhglocken gestritten hat, die sie ihren Tieren um die Hälse hängt. Nein, sagt Killer, sie entschuldige sich bei den Kühen, wenn sie sie zu diesen Leuten stelle. Dass sie das auch in diesem Sommer wieder tun darf, hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch so entschieden.

Die Kammer hat damit eine Berufung des Nachbarn gegen ein Urteil des Landgerichts München II von 2017 zurückgewiesen. Vor dem Landgericht war der Unternehmer, der mit hochpreisigen Autos handelt und selber eines fährt, mit seiner Klage gegen die Kuhglocken ebenfalls abgeblitzt - und zwar schon deswegen, weil er 2015 vor dem Amtsgericht Miesbach einen Vergleich mit Regina Killer geschlossen hatte. Dem zufolge durfte Killer in unmittelbarer Nähe des Hauses keine Kühe mit Glocken weiden lassen, sondern erst ab einer gewissen Distanz.

Doch der Unternehmer und seine Frau sahen sich weiterhin in ihrer Nachtruhe gestört. Er klagte abermals, und bei der Gelegenheit auch gleich noch gegen den Güllegestank und die Fliegenplage, die mit der Viehhaltung einhergingen. Weil das Landgericht dem nicht gefolgt war, zog er vor das Oberlandesgericht - und seine Ehefrau reichte noch eine eigene, praktisch gleichlautende Klage beim Landgericht ein, auch sie ohne Erfolg.

Ihr gemeinsamer Anwalt Peter Hartherz hat schon mehrmals wissen lassen, dass man weiterhin alle Register ziehen werde und Geld dabei keine Rolle spiele. Genau da hatte das Oberlandesgericht im Februar eingehakt und angeregt, dass Killer sich ihren festen Entschluss, den Kühen Glocken umzuhängen, von dem klagenden Unternehmer quasi abkaufen lassen könnte. Aber Killer hatte schon dessen Angebot abgelehnt, die Tiere auf seine Kosten stattdessen mit lautlosen GPS-Sendern auszustatten. Mit einer solchen Lösung war vor einiger Zeit ein ähnlicher Fall in der Schweiz zu Ende gegangen, doch Regina Killer will von GPS-Sendern nichts wissen. Zu unpraktikabel erscheinen ihr die, und außerdem: Warum sollte sie?

"Wenn ich nachgeben wollte, dann hätt' ich das Geld genommen", sagt sie, aber dann wäre sie "mit mir selber nicht im Reinen". Denn ihr gehe es auch darum, "dass wir in Bayern schon auch noch ein paar Sachen haben, die man lassen sollte, wie sie sind". Der Bauernstand werde mittlerweile so unterdrückt, da lohne es sich zu kämpfen.

Auch wegen solcher Sätze hat sich der Holzkirchener Kuhglockenstreit inzwischen zu einem eigenen Kapitel im Kampf von Zugezogenen gegen Eingesessene, von Stadt gegen Land, von Moloch gegen Misthaufen entwickelt - obwohl Holzkirchen, zu dem Föching und Erlkam gehören, längst viel stärker vom S-Bahn-Anschluss nach München und von der Pharmaindustrie geprägt ist als von der Handvoll Milchbauern, die es dort noch gibt. Gerade deshalb steht die Gemeinde fest an der Seite von Killer. Mit auf der Seite der Beklagten sitzt sie sowieso, denn die Gemeinde hat Killer die Wiese 2014 verpachtet. Die Kläger waren schon einige Jahre vorher nach Erlkam gezogen, als auf der Wiese zwar gedüngt und gemäht wurde, aber keine Kuhglocken läuteten. Alpin wie weiter südlich im Landkreis Miesbach ist die Gegend nicht. Manche Bauern rundum kommen ohne Glocken aus, manche nicht.

Der ganze Streit ist längst zu einem Medienspektakel geworden, was die Kompromissbereitschaft beider Seiten nicht fördert und was auch damit zu tun haben mag, dass die verschiedenen Rollen für eine Vorabendserie kaum klischeehafter besetzt werden könnten. Zur Urteilsverkündung waren am Mittwoch weder der Unternehmer noch die Bäuerin erschienen, und auch die Anwälte ließen sich das Urteil lediglich faxen, wie es bei Zivilverfahren üblich ist. Die Begründung folgt irgendwann schriftlich. Trotzdem musste das Urteil am Mittwoch im Wortsinn gesprochen werden, denn es hatten sich fast zwei Dutzend Medienvertreter eingefunden. Im Lauf des Tages begrüßten Politiker von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) bis zum AfD-Abgeordneten Andreas Winhart das Urteil.

Regina Killer lässt nun erst noch ein bisschen Gras wachsen auf ihrer Wiese und hofft, dass "jetzt vielleicht eine Ruhe ist". Aber auch das meint sie nicht im Sinne der Kläger, die über die ganze Sache ihrerseits kein Gras wachsen lassen werden. Ihr Anwalt Peter Hartherz bereitet schon das Berufungsverfahren der Ehefrau am OLG vor. Für das Verfahren des Mannes will er - je nach Urteilsbegründung - Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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