Oberlandesgericht Bamberg:Ulvi K. darf im Sommer die Psychiatrie verlassen

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  • Der geistig behinderte Ulvi K. hat sich als "gut führbar und integrierbar erwiesen", deswegen wird er bald entlassen.
  • Im Jahr 2004 war er als Mörder der neunjährigen Schülerin Peggy verurteilt worden, wurde dann in einem Wiederaufnahmeverfahren 2014 aber freigesprochen.
  • Auch nach seiner Entlassung untersteht Ulvi K. fünf Jahre lang der Aufsicht eines Bewährungshelfers.

Olaf Przybilla, Bamberg

Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Ulvi K. soll im Juli entlassen werden. Das Oberlandesgericht Bamberg gab am Donnerstag einer Beschwerde gegen den Unterbringungsbeschluss des Landgerichts Bayreuth statt. Der geistig behinderte Ulvi K. war 2004 als Mörder der neunjährigen Schülerin Peggy verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren 2014 aber freigesprochen worden. Bis Juli könnten die Voraussetzungen etwa für eine Heimunterbringung außerhalb der Psychiatrie geschaffen werden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) mit. Ulvi K. habe sich aus Sicht des Gerichts fortentwickelt und "als gut führbar und integrierbar erwiesen". Nach der Entlassung untersteht er fünf Jahre der Aufsicht eines Bewährungshelfers.

Zuständig für die Entscheidung war der 1. Strafsenat des OLG. Ulvi K. soll demnach am 31. Juli 2015 frei kommen. Noch am 9. Januar 2015 hatte die Strafvollstreckungskammer Bayreuth angeordnet, dass Ulvi K. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müsse. Das Oberlandesgericht sieht diese Entscheidung nun aber als "unverhältnismäßig" an. Dabei habe der Senat insbesondere den bereits 13 Jahre und sechs Monate andauernden Freiheitsentzug von Ulvi K. berücksichtigt. Auch erachte das Gericht nunmehr "weniger belastende Möglichkeiten wie etwa eine Heimunterbringung" als geeigneter für den 37-Jährigen . Auch dadurch könne ein womöglich noch bestehendes "Risiko" vermieden werden.

Ulvi K. habe sich nach Einschätzung des Gerichts zuletzt gut entwickelt. So habe er sich etwa auch unter den besonderen Belastungen, die die öffentliche Aufmerksamkeit in seinem Wiederaufnahmeverfahren mit sich gebracht habe, als gut führbar erwiesen. Mit der Freilassung wird ein über zehn Jahre langer Kampf von Unterstützern enden, die sich für die Freiheit von K. eingesetzt hatten. Bei ihnen sorgte die Entscheidung am Donnerstag für große Erleichterung. Der Fall Peggy beschäftigt die oberfränkische Kleinstadt Lichtenberg seit 2001. Er gilt weiterhin als ungeklärt. 2013 hatte die Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen aufgenommen. 2014 war auf einem Friedhof in Lichtenberg ein Grab geöffnet worden. Das Grab enthielt aber keine Leichenteile eines Kindes.

© SZ vom 20.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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