Oberfranken:Wie ein CSU-Landtagsabgeordneter ein königliches Schnäppchen machte

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Die Nerven scheinen blank zu liegen beim Abgeordneten König. (Foto: dpa)

Mit Steuergeldern kaufte sich Alexander König einst eine teure Leica-Kamera - und ruinierte sich dabei die Karriere. Jetzt hat der Abgeordnete aus Oberfranken bei einer Zwangsversteigerung zugeschlagen.

Kolumne von Olaf Przybilla

Es muss nicht die reine Freude sein, beim CSU-Abgeordneten Alexander König anzurufen. Zumindest dann nicht, wenn man ihn auf ein Grundstück anspricht, das er in seinem oberfränkischen Heimatort Bad Steben bei einer Zwangsversteigerung erworben hat und das nach allgemeinem Dafürhalten ein rechtes Schnäppchen war.

Dieses Grundstück, 6500 Quadratmeter groß, sollte Gegenstand des Gesprächs sein, irgendwie gleitet dieses dann aber ab. Der Abgeordnete will wissen, ob sich der Anrufer wohl auch für seine neue Küche interessiere und für das Topfset, welches das Ehepaar König gratis hinzubekommen habe. Es folgen in rascher Abfolge die Vokabeln "erbärmlich", "unerhört", "Irrsinn" und das Angebot, das Gespräch doch mit Frau König fortzuführen. Thema: Küchenkauf bei Königs.

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Die Nerven scheinen blank zu liegen beim Abgeordneten König, und womöglich sind das noch Spätfolgen der Leica-Affäre. In der ist es König einst gelungen, die eigene Karriere in einem Augenblick zu ruinieren - und zwar mit der Schilderung, er habe willkürlich einen Fotoapparat gekauft, den so ziemlich teuersten für 6000 Euro Steuergeld, und habe daheim erst begriffen, dass der Apparat unhandlich und total unpraktisch sei. Wie man das eben so macht, wenn man für Steuergeld einkaufen geht.

Später wurde festgestellt, dass König grundsätzlich legal gehandelt habe, da aber war die Karriere in der Landtags-CSU schon perdu. Dass König auch das Grundstück in seiner Heimat legal ersteigert hat, darüber gibt es keinen Zweifel. Aber eigenartig war die Situation eben schon: Am Ende boten ums Grundstück nur noch der CSU-Bürgermeister von Bad Steben und der dort wohnhafte CSU-Abgeordnete mit. Wobei der Bürgermeister im Auftrag des Gemeinderats steigerte und klar im Nachteil war: Er durfte, so hatten es die Räte der klammen Gemeinde in nicht-öffentlicher Sitzung festgelegt, nur bis 65 000 Euro mitbieten.

König bekam also das Grundstück für etwa zehn Euro pro Quadratmeter und setzte sich dabei gegen seine nicht eben liquide Heimatgemeinde und deren beschränkt handlungsfähigen Bürgermeister durch. Das ist absolut legal. Die Frage, ob es auch legitim ist für einen Abgeordneten, findet König "eine Frechheit".

© SZ vom 04.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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