Nun werden die Gerichte über den Naturschutz im Steigerwald entscheiden. In einer denkbar knappen Mitteilung verkündete die Regierung von Oberfranken am Mittwoch, dass das Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" nicht den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes entspreche. Das Umweltministerium teilte ebenso knapp mit, dass es diese Einschätzung teile. Deshalb werde das Schutzgebiet zum 1. September aufgehoben. Prompt bekräftigten die Naturschutzverbände, dass sie den Beschluss vor Gericht anfechten werden. Und zwar nicht nur der Bund Naturschutz (BN), sondern auch der Vogelschutzbund LBV.
"Die Buchenwälder im Steigerwald mit ihren uralten Baumriesen sind von herausragender Bedeutung für den Naturschutz in Bayern", sagte LBV-Chef Norbert Schäffer. "Deshalb werden wir uns nicht mit der Annullierung abfinden." BN-Chef Hubert Weiger sprach von einem "einmaligen, skandalösen Vorgang". Es gebe keinen einzigen fachlichen Grund für die Aufhebung. Das Schutzgebiet werde einzig auf Druck der CSU und der Staatsregierung kassiert. Vor allem die Entscheidung des LBV für eine Klage ist bedeutsam- anders als der BN zieht er eher selten vor Gericht.
Viele Einheimische fordern die Einrichtung eines Buchen-Nationalparks
Der Streit um den Naturschutz im fränkischen Steigerwald tobt seit etlichen Jahren. Naturschützer und viele Einheimische fordern die Einrichtung eines Buchen-Nationalparks. Die CSU, die Forstwirtschaft und der Anti-Nationalpark-Verein mit Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) an der Spitze lehnen dies strikt ab. Im April 2014 wies der damalige Bamberger CSU-Landrat und Nationalpark-Anhänger Günther Denzler das 775 Hektar große Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald" aus.
Daraufhin eskalierte der Streit derart, dass Ministerpräsident Horst Seehofer sich für die Rücknahme entschied. Doch das stellte sich als schwierig heraus, Denzler hatte alles getan, damit sein Akt unangreifbar ist. Staatsregierung und Landtags-CSU änderten zuletzt das bayerische Naturschutzgesetz, um die Annullierung zu ermöglichen. Experten gehen davon aus, dass spätestens das Bundesverwaltungsgericht diese kassiert. Auch das Umweltministerium wies darauf hin, dass die "Letztentscheidung" den Gerichten obliege.