Ein Polizeioberkommissar aus Oberfranken, der seine frühere Freundin vergewaltigt und geschlagen hat, darf weiter Dienst tun. Da es sich um "Beziehungstaten" handle und kein "direkter Dienstbezug" bestehe, könne von einer Entfernung des 56-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis noch einmal abgesehen werden, urteilten die Richter des Senats für Disziplinarsachen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München. Der Polizeioberkommissar wird stattdessen nur um zwei Stufen degradiert.
Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus erster Instanz. Der Freistaat Bayern als oberster Dienstherr hatte dagegen Berufung vor dem VGH eingelegt. Er forderte die Entfernung des Beamten aus dem Dienst.
Ein Vertreter des Polizeipräsidiums München wertete die Taten des 56-Jährigen in der Verhandlung vor dem VGH als "gravierendes schweres Dienstvergehen". Gegenüber der Öffentlichkeit sei es nicht zu vertreten, dass der Polizeioberkommissar im Amt bleibe. Mit seinen Taten habe er jegliches "Vertrauen restlos zerstört". Bei so jemandem könne man keine Anzeige mehr aufgeben, erklärte der Vertreter des Polizeipräsidiums.
Vergewaltigung im Urlaub
Zu der Vergewaltigung war es Ende 2006 während eines Urlaubs gekommen, den der Polizeioberkommissar mit seiner Lebensgefährtin in der Dominikanischen Republik verbrachte. Auslöser war, dass er öfters Sex haben wollte als seine Partnerin. Trotz der Tat hatte die Frau ihm verziehen.
Im Februar 2007 sowie im März 2008 schlug der 56-Jährige seine Partnerin, weil sie nicht mit ihm schlafen wollte. In einem der beiden Fälle schüttete er seiner Lebensgefährtin zunächst ein Bier über den Kopf, anschließend schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht. Erst hierauf entschloss sich die Frau Anzeige zu erstatten.
In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bayreuth wurde der Beamte wegen Vergewaltigung und zweifacher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und zwei Wochen verurteilt. Wären es zwölf Monate gewesen, wäre er sofort aus dem Dienst entfernt worden.
Die Richter des VGH hielten dem Polizisten zugute, dass er geständig war und das Opfer auch nach der Vergewaltigung die Beziehung aufrechterhalten hatte. Nach den Schlägen Anfang 2007 war die Frau mit dem Beamten sogar noch zweimal in den Urlaub gefahren. Unter anderem an denselben Ort in der Dominikanischen Republik, wo es zu der Vergewaltigung gekommen war.