Oberbayern:Erstickt in der Jauchegrube

Ein Bauer aus Penzing ist angeklagt, seine Eltern mit der Axt attackiert und in die Gülle geworfen zu haben.

Fabian Heckenberger

Der Hof steht leer, die Felder sind verpachtet, der Besitzer sitzt seit zehn Monaten in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech und muss sich nun wegen Mordes an seinen Eltern vor Gericht verantworten.

Bestatter tragen einen Sarg vom Gelände des Bauernhofes, nachdem die beiden Leichen mit einem Kran aus der Grube geborgen worden sind; ddp

Bestatter tragen einen Sarg vom Gelände des Bauernhofes, nachdem die beiden Leichen mit einem Kran aus der Grube geborgen worden sind.

(Foto: Foto: ddp)

Am 5. Januar war in Penzing ein Bauernpaar tot in der Jauchegrube seines Hofs gefunden worden. Kurz darauf gestand der Sohn Alexander K., die Eheleute mit einer Axt attackiert und in die Grube geworfen zu haben. Die grausame Tat erregte bundesweit Aufsehen. "Wir hoffen, dass es jetzt ein Urteil gibt und wir endlich abschließen können", sagt der Penzinger Bürgermeister Johannes Erhard.

Streit um die Milchkühe

Am Donnerstag beginnt am Augsburger Landgericht der auf vier Tage angesetzte Prozess gegen Alexander K. Der 35-Jährige wird des zweifachen Mordes beschuldigt. Die Verteidigung sieht eine Schizophrenie als Auslöser der Tat, die Staatsanwaltschaft geht von einem Familienstreit als Motiv aus. Zukunftssorgen, verletzter Stolz und Frust in der mühsamen täglichen Arbeit als Landwirt sollen eine Gemengelage ergeben haben, die in die grausame Gewalttat mündete.

Von Kindheit an hatten die Eltern Alexander K. darauf vorbereitet, den Hof zu übernehmen. Nachdem sie ihm das Anwesen im Jahr 2003 übergeben hatten, mischte sich vor allem der Vater weiterhin immer wieder in die Arbeit des Sohnes ein.

In einer Zeit, in der kaum mehr Geld mit Milchwirtschaft zu verdienen ist, soll der Sohn eine Modernisierung des Hofs geplant haben: Er wollte den Betrieb allein auf Agrarwirtschaft umstellen und die 150 Kühe verkaufen. Die Eltern dagegen drangen darauf, das Vieh zu behalten. Der Streit schwelte, der Frust bei Alexander K. wuchs.

Die Ermittler kamen zu der Erkenntnis, dass sich der Sohn schon längere Zeit mit dem Gedanken trug, die Diskussionen gewalttätig zu beenden und seine Eltern zu töten. Kurz vor der Tat hat der Sohn angeblich mit einem Viehhändler Verhandlungen über den Verkauf der Kühe geführt.

Niedere Beweggründe

Am Abend des 4. Januar war der Angeklagte zusammen mit seiner Mutter im Stall, als er sich, so die Anklage, eine 70 Zentimeter lange Axt griff und von hinten auf seine Mutter einschlug. Nachdem er die 53-Jährige in die Grube geworfen hatte, soll er seinen Vater aus dem Haus gelockt, ihn mit der Axt bewusstlos geschlagen und den 70-Jährigen ebenfalls in die Grube geworfen haben. Die Obduktion ergab, dass der Mann in der Jauche erstickte.

Laut Ermittlungserkenntnissen telefonierte der mutmaßliche Täter unmittelbar nach der Tat mit einem Händler und verkaufte den Viehbestand. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des Tathergangs vom Mordmerkmal der Heimtücke und von niederen Beweggründen aus.

Ein Schwiegersohn des Paares hatte am Tag nach der Tat die Bauersleute gesucht und die Leichen in der Grube entdeckt. Es fanden sich Blutspuren im Schnee, an der Gabel des Traktors und an der Güllegrube - es war klar, dass ein Gewaltverbrechen geschehen war. Am 6.Januar wurde dann Alexander K. festgenommen und sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech.

In den Vernehmungen legte der Verdächtigte ein Geständnis ab, nannte aber kein Motiv für die Tat und wiederholte angeblich mehrmals, die Getöteten seien nicht seine Eltern. Ein Abstammungsgutachten wurde in Auftrag gegeben, die Ergebnisse liegen momentan noch nicht vor.

Gutachter berichtet

Die Verteidigung von Alexander K. setzt auf Schuldunfähigkeit und bestreitet, dass ein Familienstreit um die Zukunft des Hofes bei der Tat eine Rolle gespielt hat. Laut eines medizinischen Gutachtens leidet der Angeklagte an einer schizophrenen Psychose und befand sich zum Zeitpunkt der Tat in einem Zustand erheblicher Verwirrung.

Der Gutachter empfiehlt eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, der Alexander K. vertritt, bezeichnet es als ausgeschlossen, dass sein Mandat als voll schuldfähig eingestuft werde.

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