Der Bund Naturschutz (BN) will eine kürzlich vom Landratsamt Oberallgäu erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg stoppen. Bei dem Gericht liegt bereits eine Klage gegen die Behördenanordnung, der BN will nach eigenen Angaben nun noch ein Eilverfahren in die Wege leiten.
An gewerblich genutzten Fischteichen in drei Gemeinden, im Abstand von 30 Metern zu bestimmtem Gleisabschnitten sowie im Abstand von 30 Metern zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll das Erlegen von Bibern künftig ohne Einzelgenehmigung möglich sein. Nicht besetzte Biberdämme dürften laut Verordnung bei Tauwetter beseitigt werden.
Der Bund Naturschutz stelle sich nicht prinzipiell gegen Allgemeinverfügungen, die den Abschuss an bestimmten Stellen erleichtern. „Doch in diesem Fall sprechen wir von einer Generalabschussgenehmigung auf relativ großer Fläche“, sagt der schwäbische BN-Regionalreferent Thomas Frey. Nach Einschätzung des Umweltverbands gehen die Maßnahmen weit über den rechtlichen Rahmen hinaus. Sie seien „maßlos“.
Das Landratsamt Oberallgäu hält die Ausnahmeverordnung laut Amtsblatt „zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit“ für gerechtfertigt. Es geht laut Behörde nicht darum, den Bestand des Bibers insgesamt zu dezimieren, sondern man wolle bestehende Gefahrensituationen beheben. „Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung ist unseres Erachtens unerlässlich, um akute Risiken zu minimieren“, teilt Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) mit.