Das Nürnberger Zukunftsmuseum, dessen Entstehung und Anmietung einen Untersuchungsausschuss im Landtag beschäftigen, hatte keine besonderen vergaberechtlichen Anforderungen zu erfüllen - und damit haben das Stammhaus Deutsches Museum und der Freistaat auch nicht gegen das Vergaberecht verstoßen, als sie 2017 den kostspieligen Mietvertrag mit dem Nürnberger Immobilieninvestor Gerd Schmelzer abschlossen.
U-Ausschuss:Museumsdeal auch laut Vergaberecht in Ordnung
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Und noch ein Gutachten für den Untersuchungsausschuss zum Nürnberger Zukunftsmuseum: Externe Fachleute lassen die Vorwürfe der Opposition offenbar immer mehr bröckeln.
Von Johann Osel, Nürnberg/München

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