Nürnberg:Vermietung an Touristen soll geregelt werden

Bisher geht in Bayern nur die Stadt München gegen die Vermietung von Wohnungen an Touristen vor. Nun bereitet auch die Stadt Nürnberg eine Satzung vor, die solch eine Zweckentfremdung verbietet. Sollte der Stadtrat sie beschließen, könnte jeder, der seine Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr Feriengästen zur Verfügung stellt, in Zukunft mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belangt werden.

Die Ankündigung ist überraschend, weil der Wohnungsmarkt in der wachsenden Stadt Nürnberg zwar angespannt ist, das Problem Zweckentfremdung aber bisher als überschaubar galt. Das Wirtschaftsreferat der Stadt hat zuletzt im Oktober 2018 einen Wohnungsmarktbericht vorgelegt, in dem auch untersucht wurde, wie viele Wohnungen dauerhaft über das Internetportal Airbnb angeboten werden. Man kam auf eine Zahl von 600, was 0,2 Prozent aller Wohnungen in Nürnberg entspricht.

Zur Neubewertung kam es offenbar auf Vorschlag von Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), nachdem SPD und Grüne Anträge zu dem Thema vorgelegt hatten. In einem Bericht an den zuständigen Ausschuss informiert die Stadtverwaltung über den Sinneswandel und den geplanten Satzungsentwurf. Begeistert wirkt sie dabei allerdings nicht, was vor allem an dem zu erwartenden Personalbedarf liegt. Der wird im Rathaus auf Kosten von mindestens 800 000 Euro geschätzt. "Gemeinsames Verständnis der Stadtverwaltung war es bislang, die personellen Ressourcen auf die Schaffung neuen Wohnraums, neuer Baugebiete und in den geförderten Wohnungsbau zu konzentrieren", heißt es in dem Bericht der Verwaltung. Angesichts der Bevölkerungsprognosen, zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung und der steigenden Bedeutung von Vermietungsplattformen seien die zusätzlichen Ausgaben aber zu rechtfertigen.

© SZ vom 15.01.2019 / henz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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